Arbeitslose Mutter weigert sich, Putzjob anzunehmen
Die alleinerziehende Frau hat ihre Wohnung in Bonstetten räumen müssen. Jetzt wohnt sie mit ihren zwei Kindern in einer Militärunterkunft.
Stefan Hohler und Christoph Landolt Bonstetten – Unter Polizeiaufsicht hat eine 53-jährige Schweizerin am Donnerstag ihre Wohnung mitten im Dorfkern von Bonstetten verlassen müssen, wie Radio 24 berichtete. Die Mutter mit ihrem 12-jährigen Sohn und der 14-jährigen Tochter ist in der Militärunterkunft direkt unter dem Gemeindehaus untergebracht worden. Sie sagt: Eine Wohnung sei das nicht, «wir hausen». Der Grund für die drastische Massnahme der Säuliämtler Gemeinde: Die Frau erhält seit März 2010 keine Sozialhilfe mehr, weil sie sich weigert, eine Stelle als Putzfrau anzunehmen. Die Mutter begründet die Arbeitsverweigerung damit, dass sie nicht besonders gern putze: «Ich habe einen Anspruch auf eine Arbeit, die mir Spass macht. Putzen? Nein, das mache ich nicht.» Sozialhilfe habe sie seit 2008 in Form der Miete und der Krankenkasse erhalten, sagt die Mutter. Sie wohnt mit den Kindern in einer Sozialwohnung der Gemeinde und hat Mietschulden von rund 15 000 Franken. Auf die Frage, warum sie sich nicht einen anderen Job, zum Beispiel im Service oder im Verkauf gesucht hat, antwortet sie: «Verkäuferin ist ein Knochenjob, ich weigere mich, eine solche Stelle anzunehmen.» Sie gesteht, «wenig kompromissbereit zu sein». «Lösungsangebote abgelehnt» Wie Ruth Früh, Gemeinderätin und Vorsteherin der Sozialbehörde sagt, habe man der Frau eine Reinigungsstelle im Gemeindehaus und in gemeindeeigenen Liegenschaften angeboten, damit sie ohne Sozialhilfe auskomme. Die Putzarbeiten wären gut bezahlt gewesen, der Einsatzort im Gemeindehaus wäre gerade vis à vis der damaligen Wohnung der Familie gelegen und die Stelle hätte auch dem gewünschten Teilzeiteinsatz von 40 bis 50 Prozent entsprochen. «Aber die Frau hat die Stelle nicht angenommen.» Das sei nicht der einzige Lösungsansatz gewesen, den man der Mutter in den letzten acht Jahren angeboten habe, sagt Früh. Obhutsentzug wird Thema Die Ausweisung war das Ende eines langen Prozesses. Denn seit 2003 müssen sich die Behörden der Gemeinde Bonstetten mit der Frau befassen. Die 53-Jährige habe sich nicht nur allen Versuchen, ihr eine Anstellung zu verschaffen, entzogen, sondern sich auch immer allen Gesprächen verweigert, sagt die Vorsteherin der Sozialbehörde. Man habe noch kurz vor der Wegweisung das Gespräch mit der Mutter gesucht: «Sie ist nicht erschienen.» Ruth Früh betont, dass die Ausweisung aus der gemeindeeigenen Wohnung aufgrund eines Gerichtsentscheides durchgeführt worden sei. Nach dem Auszug wird nun die Vormundschaftsbehörde aktiv, da es um das Kindswohl geht. Bis jetzt sei ein Obhutsentzug nie ein Thema gewesen, aber jetzt könnte es eine der verschiedenen Möglichkeiten sein, sagt Früh. Denn die Unterbringung der 12- und 14-jährigen Kinder in der Militärunterkunft sei nicht kindergerecht. Für die Mutter ist dies ein Druckmittel, «um sie gefügig zu machen». Das dementiert die Vorsteherin der Sozialbehörde vehement: «Die Vormundschaft muss von Amtes wegen aktiv werden, wenn bei einer Wohnungsräumung Kinder involviert sind.» Unterstützung der Familie Die ehemalige Bankangestellte hatte 2003 nach der Scheidung eine Weiterbildung als Spielgruppenleiterin gemacht. Sie habe 2004 ein Berufsangebot erhalten, die Stelle aber nicht angenommen. Warum? «Ich war mit den damals 5- und 7-jährigen Kindern an der Grenze der Belastbarkeit.» Zudem habe sie sich in dieser Zeit schon weiterentwickelt, und mit den jungen Frauen zusammenzuarbeiten, wäre schwierig geworden. In den nächsten Jahren kam die geschiedene Frau mithilfe ihrer Familie und der Alimente des Ex-Mannes über die Runden. Die Familie vor dem ehemaligen Wohnhaus. Foto: Christoph Landolt
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