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Föderalistisches WirrwarrArbeitslose sind wegen chaotischer Corona-Regeln verunsichert

Die Pflegeassistentin Silvia D. (Name der Redaktion bekannt) war während des Lockdown arbeitslos und musste – trotz gegenteiliger Ankündigung durch den Bundesrat – dem RAV im Nachgang Bewerbungsnachweise liefern.

Zuerst dachte Silvia D. (alle Namen von Betroffenen geändert), sie habe Glück im Unglück gehabt: Die 61-jährige Pflegeassistentin aus Bern hatte kurz vor Anfang der Corona-Krise ihren Job verloren. Entsprechend erleichtert war sie, als der Bundesrat nach dem Lockdown beschloss, Arbeitslose müssten vorläufig keinen Nachweis von Arbeitsbemühungen erbringen.

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