Armee gibt aggressivem FCZ-Fan keine Waffe ab
Weil er es nicht ertrug, wegen des FC Zürich gehänselt zu werden, schlug er zu. Jetzt ist er für die Armee ein Sicherheitsrisiko.

Dass sein Lieblingsfussballclub im Frühjahr 2016 in die Challenge League hatte absteigen müssen, war für den erklärten Anhänger des FC Zürich bereits schwer zu verdauen. Dass er deswegen in der Schule auch noch gehänselt wurde, war für ihn offenbar zu viel.
Im Whatsapp- und Klassenchat hinterliess er zunächst klare Drohungen. «Scheiss Missgeburt, ich box dich tod», schrieb er, beschimpfte den Schüler, der ihn gehänselt hatte, als «ehlende drecks Hundesohn» und «scheiss hirnamputiertes Opfer». Er kündigte an, ihn am Freitag zu packen. Es sei es wert, ihn tot zu boxen, wenn er dafür seine Fresse nie mehr auftun könne.
Antiaggressionstraining nötig
Am Folgetag schritt er zur Tat. Seinem auf einem Stuhl sitzenden Mitschüler schlug er mindestens dreimal die Faust ins Gesicht. Als dieser weglaufen wollte, trat er ihm zunächst mehrfach in den Hintern und schlug ihm dann noch drei- bis viermal mit der Faust ins Gesicht. Neben einer Prellung des Kiefergelenks erlitt der Mitschüler eine Rissquetschwunde an der Unterlippe, die genäht werden musste.
Ein halbes Jahr später wurde der FCZ-Fan wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und Beschimpfung zu einer bedingten Jugendstrafe von zehn Tagen Gefängnis sowie zur Leistung einer Genugtuung zugunsten des Opfers von 500 Franken verurteilt. Zudem wurde er verpflichtet, während 15 Stunden ein Antiaggressions- und Mentaltraining zu absolvieren.
Die nächste Konsequenz seines Frustabbaus folgte im Sommer 2017. Der junge Mann flog durch die Personensicherheitsprüfung, der sich alle Stellungspflichtigen anlässlich ihrer Rekrutierung unterziehen müssen. Die zuständige Fachstelle erliess eine Risikoerklärung. Beim FCZ-Fan bestünden «ernst zu nehmende Anzeichen oder Hinweise für eine Gefährdung respektive ein Missbrauch von der persönlichen Waffe». Deshalb werde empfohlen, ihm die Abgabe einer Armeewaffe zu verweigern.
«Das Geschehene war zu gravierend»
Der junge Mann beschwerte sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht. Er bereue sehr, was er im Frühjahr 2016 getan habe. Er habe deswegen auch seine Lehrstelle verloren und nicht gleich eine neue gefunden. Er habe in einem Sozialwerk Freiwilligenarbeit geleistet. Das Antiaggressionstraining habe er freiwillig fortgesetzt und dabei gelernt, besser mit Frustrationen umzugehen. Und nicht zuletzt besuche er noch immer die gleiche Klasse wie der Mitschüler, den er damals verprügelte, ohne dass es zu neuen Zwischenfällen gekommen sei.
Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Empfehlung der Fachstelle und wies die Beschwerde ab. «Das Geschehene war zu gravierend.» Faustschläge oder Kopfstösse ins Gesicht stellten eine besondere Aggressivität dar. Die Taten zeigten, dass er «in gewissen Situationen schnell dazu neigt, wegen Kleinigkeiten emotional heftig zu reagieren». Die Tat erscheine umso gravierender, als es sich bei den Äusserungen über den FC Zürich nur um «simple verbale Provokationen» gehandelt habe.
Nach diesem Entscheid ist eine Rekrutierung des jungen Mannes faktisch ausgeschlossen. Er wird die Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen. Es sei denn, das Bundesgericht beurteilt den Fall anders als das Bundesverwaltungsgericht. Ans höchste Gericht kann sich der FCZ-Fan noch wenden. Ob er es tut oder bereits getan hat, ist nicht bekannt.
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