Asylbewerber sollen sexuell missbraucht worden sein
Die Staatsanwaltschaft Neuenburg hat gegen acht Mitarbeiter des Asylzentrums Perreux ein Strafverfahren eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen, «intime Kontakte» zu Asylbewerbern gehabt zu haben.

Acht Mitarbeiter des Asylzentrum Perreux in Boudry NE stehen im Verdacht, sexuelle Handlungen mit Asylbewerbenden gehabt zu haben. Die Neuenburger Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren wegen Ausnützung einer Notlage.
Von den acht verdächtigen Personen gehören fünf einer Sicherheitsfirma an, drei weitere sind beim kantonalen Migrationsdienst angestellt. Sie sind bereits zu den Vorwürfen zwischen dem 7. und 14. Februar befragt worden.
Weitere Untersuchungen sollen nun abklären, ob es sich um eine Ausnützung einer Notlage gehandelt habe, wie die Neuenburger Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Für die acht Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung.
An einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz informierten der Neuenburger Staatsrat Thierry Grosjean (FDP) und Staatsanwalt Yanis Callandret über den Fall. Das Strafverfahren sei nach einer zwei Monate dauernden Untersuchung eröffnet worden.
Auseinandersetzung als Auslöser
Die Affäre habe nach einer Auseinandersetzung Anfang Dezember zwischen drei Asylbewerbern und zwei Sicherheitsleuten begonnen. Während einer Anhörung Mitte Dezember sagten die drei Bewerber gegenüber der Polizei aus, dass zwischen dem Sicherheitspersonal, dem Aufsichtspersonal einerseits und Asylbewerbenden andererseits Intimkontakte gehalten würden. Betroffen seien Frauen und Männer.
Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin zusätzliche Untersuchungen der Polizei. Anfang Februar wurden schliesslich 16 frühere oder aktuelle Asylbewerber im Zentrum Perreux zum Fall befragt.
Als Zeugin wurde auch eine Mitarbeiterin von Amnesty International Schweiz vernommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war diese Frau von mehreren Asylbewerbern angegangen worden. Mitte Januar hätten sich mehrere Asylbewerber ihr gegenüber bezüglich dieser Problematik geöffnet.
Zwei Angestellte suspendiert
Die Aussagen liessen begründeten Verdacht aufscheinen, dass Vergehen begangen worden sein könnten. Deshalb wurde eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Artikels 193 des Schweizerischen Strafgesetzbuches eröffnet. In diesem Fall handelt es sich nicht um Vergewaltigung.
«Wer eine Person veranlasst, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», wie es im Artikel 193 heisst.
Von den drei betroffenen Kantonsangestellten wurden inzwischen zwei suspendiert. Der Staatsrat entschied zudem, dass alle Sicherheitsleute vor Ort sofort ersetzt werden müssen.
SDA/fko
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