Aus dem Bezirksgericht ZürichAuch mit dem Elektrorollstuhl darf man nicht betrunken fahren
Ein 49-Jähriger muss 200 Franken Busse bezahlen, weil er mit einem Promille Alkohol Elektrorollstuhl fuhr. Die Strafe hätte noch höher ausfallen können.

Manche Menschen haben Pech im Unglück, anders kann man es nicht sagen. So auch der gehbehinderte IV-Rentner, der vor dem Bezirksgericht Zürich zu erscheinen hatte. Sein Delikt: Fahren in fahrunfähigem Zustand, genauer gesagt mit einem Promille Alkohol. Sein Gefährt: ein vierrädriger Elektrorollstuhl der Marke Kyburz. Die Fahrstrecke: eine Runde um den Lindenplatz in Zürich-Altstetten.