Hooligans geben der Polizei die Schuld
Die Staatsanwaltschaft hat 16 Männer angeklagt, die im Nachgang zum Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich am 10. April 2016 mehrere Gewalttaten gegen Polizisten begangen haben.

Der FC Basel spielte an jenem Tag 2:2 gegen den FC Zürich im St. Jakob-Park, als es nach dem Spiel auf der Eventplattform und in der Birsstrasse zu Auseinandersetzungen kam. Mehrere «gewaltbereite Teilnehmer» aus einem Fan-Mob griffen Polizisten an, die sich formierten und versuchten, die Hooligans in Schach zu halten. Es waren mehrere «Exponenten der Muttenzerkurve» dabei, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Auch Mitglieder der militanten Fangruppe «187» waren mit von der Partie. Sie betrachteten die Eventplattform als «ihr Terretorium», in dem die Polizei nichts zu suchen habe, und griffen dann die Beamten an. So jedenfalls die Version der Strafverfolgungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft hat die Gewalteskalation auf und um die Eventplattform in drei Phasen eingeteilt: In der ersten Phase kam es zu einer Zusammenrottung von Hooligans auf der Eventplattform und ersten Auseinandersetzungen zwischen Polizei und FCB-Anhängern. In der Phase zwei nahm die Gewalt zu und es folgten tumultartige Szenen. In der letzten Phase dann kam es zu Sachbeschädigung an Polizei-Einsatzfahrzeugen, die in der Birsstrasse standen.
Vermummt die Polizei angegriffen
Mit rot-blauen Sturmhauben, hochgezogenen Kapuzen, Tüchern und Gesichtsnetzen sowie Sonnenbrillen vermummt gingen die Chaoten auf die Polizisten los oder provozierten diese mit Beschimpfungen und wilden Gesten. Es flogen auch gefüllte Flaschen gegen die Einsatzkräfte. Einige der Männer, die jetzt vor Gericht stehen, trugen Handschuhe mit Sandquarzfüllung, sodass der Gegner bei einem Schlag mehr Schmerzen verspürt oder stärker verletzt wird.
Die Polizisten wehrten sich schon in der ersten Phase gegen die Angriffe und Ausschreitungen, gerieten aber rasch in Unterzahl. Während die Hooligans aus der Deckung der Meute herausoperierten und sich auch immer wieder nach einem Angriff in den Schutz der Menge zurückzogen, konnten sich die Polizisten nur bedingt gegen die Attacken wehren und war in der Defensive.
Bis die Verstärkung durch die «Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit» anrückte und die unter Druck geratenen Kollegen entlastete, wurden die Polizisten mit Flaschen oder Fahnen, Stöcken – aber auch mit brennenden Pyrofackeln – beworfen und wurden auch angesprungen.
Polizei war in der ersten Phase in Unterzahl
Mindestens einer der Beschuldigten muss sich aufgrund der verwendeten Pyrofackeln auch für ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz verantworten, da Pyrofackeln nur mit einer speziellen Erlaubnis gezündet werden dürfen. Nebenbei sind auch kleinere Drogendelikte angeklagt.
Bei den Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften gingen die Chaoten durchaus rabiat vor: Ein Polizist wurde in den Würgegriff genommen, und einer stürzte aufgrund der Angriffe die Treppe hinunter, die zur Eventplattform führt. Die Polizei setzte ihrerseits Tränengas und Gummischrot ein.
Im Rahmen der Auseinandersetzungen kam es zu mehreren Sachbeschädigungen an Polizeifahrzeugen. Hooligans rissen Seitenspiegel ab, schlugen auf die Karosserie ein oder kratzten den Lack ab. Insgesamt kam es zu über 32'000 Franken Schaden.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Felicitas Lenzinger (SP) muss sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob sich Polizisten bei der Auseinandersetzung nicht vorschriftsgemäss verhielten und allenfalls die Hooligans provozierten. Denn einige der Beschuldigten gaben am Montagmorgen der Polizei die Schuld, dass die Sache eskaliert sei. Die Polizei habe mit dem Einsatz von Gummischrot unverhältnismässig reagiert, sagte einer der Beschuldigten.
Polizei habe mit den Aggressionen angefangen
Zudem wiesen einige von sich, sich vermummt oder an den Krawallen beteiligt und die Polizisten bedroht zu haben. Andere wollen unbeteiligt in die Auseinandersetzung geraten sein und gar nichts getan haben, ausser sich gegen die ungerechtfertigten Angriffe gewehrt zu haben.
Besonders gehässig sei es erst dann geworden, als einer der Hooligans von einem Gummischrot an einem Auge verletzt worden sei; das habe das Fass quasi zum Überlaufen gebracht. Interessant werden diesbezüglich die Ausführungen der polizeilichen Einsatzleitung sein, die am Dienstag erwartet werden (BaZ wird berichten).
Alle Beschuldigten erhielten nach dem Vorfall drei Jahre Stadionverbot. Mehrere sind bereits wegen ähnlichen Delikten vorbestraft oder müssen sich noch wegen einfacher Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte im Rahmen von anderen Fussballspielen verantworten. Auf die Frage der Richterin, ob die Beschuldigten nach wie vor Kontakt in die Fanszene hätten, reagierten mehrere ausweichend oder schwiegen, was so interpretiert werden kann, dass sie sich nicht von der gewalttätigen Fanszene distanziert haben.
Bereits ähnliche Delikte begangen
Am Montagmorgen mussten die Beschuldigten erzählen, was sie im Leben tun und welche Ausbildungen sie absolvierten. Thema waren auch Vorstrafen, zum Beispiel wegen Landsfriedensbruch.
Mehrere haben schon Vorstrafen, unter anderem auch wegen Ausschreitungen während anderen Fussballspielen, bei denen es zu Gewaltdelikten wie einfacher Körperverletzung kam. Strafen gab es auch wegen Landfriedensbruch, Betäubungsmittel sowie Übertretungen im Strassenverkehr. Einer der Beteiligten ist vorbestraft, weil er vergessen hatte, dass nach dem obligatorischen Schiessen das Sturmgewehr im Auto lag, und er nach Deutschland fuhr.
Die Beschuldigten konnten am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Fast alle schilderten eine andere Version der Vorfälle als die Staatsanwaltschaft. Die meisten wollen in die Sache reingezogen worden sein und sich gar nicht aktiv daran beteiligt zu haben, andere zogen es vor, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Das Urteil ist kommende Woche zu erwarten.
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