Ausländer müssen sich integrieren, sonst drohen ihnen Strafen
Kern des ersten bernischen Integrationsgesetzes sind die Integrationsvereinbarungen für alle Ausländer.

Im Kanton Bern leben 120 000 Ausländer und Ausländerinnen, zwei Drittel von ihnen haben eine Niederlassungsbewilligung, ein Drittel eine längerfristige Aufenthaltsbewilligung. Die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung kann bereits heute an den Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses gebunden werden. Allerdings nur bei einer kleinen Minderheit, etwa bei Personen aus Drittstaaten im Familiennachzug. Die meisten Ausländer im Kanton Bern stammen aber aus Europa. Mit einem neuen kantonalen Integrationsgesetz soll diese Ungerechtigkeit aufgehoben werden und zum Beispiel auch von Ausländern aus dem EU-Raum Integrationsbemühungen unter Androhung einer Busse verlangt werden können, sagte Roland Beeri, Leiter Fachstelle Integration. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat den Entwurf des Integrationsgesetzes gestern in die Vernehmlassung geschickt.