«Enthüllungen von Manning waren rücksichtslos»

Die Richterin im Verfahren gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning hat ihren Schuldspruch begründet. Am Dienstag könnte das Strafmass bekannt werden.

Wurde in 20 Anklagepunkten schuldig gesprochen: Bradley Manning verlässt das Gericht. (16. August 2013)

Wurde in 20 Anklagepunkten schuldig gesprochen: Bradley Manning verlässt das Gericht. (16. August 2013) Bild: AFP

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Die Enthüllungen des verurteilten Wikileaks-Informanten Bradley Manning waren «rücksichtslos» und «akut gefährlich für andere». Das erklärte Richterin Oberst Denise Lind am Freitag in einem Dokument, in dem sie erläutert, warum sie Manning in 20 Anklagepunkten schuldig gesprochen hat.

Sie veröffentlichte ihre Erläuterungen zum Ende der Beratungen über das Strafmass für Manning. Seine Anwälte werden am Montag ihre Schlussplädoyers halten, am Dienstag könnte dann schon das Strafmass folgen, wie Lind sagte.

90 Jahre Haft für Manning?

Dem 25-jährigen US-Soldaten drohen bis zu 90 Jahre Haft, weil er rund 700'000 vertrauliche Dokumente an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben hatte – darunter ein Video von einem tödlichen US-Hubschrauberangriff auf Zivilisten im Irak. Das Militärgericht in Maryland hatte ihn vor knapp zwei Wochen unter anderem der Spionage und des Diebstahls schuldig befunden, ihn allerdings vom Hauptvorwurf der «Unterstützung des Feindes» freigesprochen.

Manning hatte sich am Mittwoch in einer Erklärung vor Gericht für seine Enthüllungen entschuldigt. Es tue ihm leid, dass er Menschen und seinem Land geschadet habe, sagte er. Ihm sei klar, was er getan habe, sagte Manning vor Gericht. Aber bei der Weitergabe vertraulicher Depeschen sei er nicht davon ausgegangen, dass er den USA damit schaden würde.

Manning will Collegeabschluss nachholen

Inzwischen wisse er aber, dass er aggressiver nach legalen Wegen hätte suchen müssen, um seine Bedenken über die Art der US-Kriegsführung kundzutun. Er strebe nun einen Collegeabschluss an und bitte um eine Chance, ein nützlicheres Mitglied der Gesellschaft zu werden.

Mit seiner Entschuldigung setzte sich Manning deutlich von einer Erklärung ab, die er im Februar vor Gericht abgab. Die Aktionen von US-Soldaten bei Auslandseinsätzen hatte er als «blutrünstig» bezeichnet.

Mannings Anwälte haben vor Gericht argumentiert, ihr Mandant hätte wegen seiner geschädigten psychischen Verfassung nicht in ein Kriegsgebiet geschickt und dort mit vertraulichen Informationen betraut werden dürfen. (chk/AP)

Erstellt: 17.08.2013, 05:24 Uhr

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