Republikaner doch noch für Obamacare?
Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses, John Boehner, deutet ein Einlenken der Republikaner bei der US-Gesundheitsreform an. «Die Wahl ändert das.»

In den USA hat der Vorsitzende des Repräsentantenhauses, der Republikaner John Boehner, ein Einlenken seiner Partei bei der von Präsident Barack Obama durchgesetzten Gesundheitsreform angedeutet. Die geänderte Haltung begründete er mit dem Ergebnis der Wahlen.
In einem Interview mit dem Fernsehsender ABC sagte Boehner gestern auf die Frage, ob er sich für eine Aufhebung des Gesetzes einsetzen wolle: «Die Wahl ändert das.» «Obamacare ist geltendes Recht», fügte Boehner hinzu.
Boehners Sprecher relativiert
Kurze Zeit später schwächte Boehners Sprecher die Äusserungen ab: Auch wenn die Gesundheitsreform das «Gesetz des Landes sei», koste sie Arbeitsplätze und bedrohe das Gesundheitssystem, zitierte «Politico» aus einer Mitteilung des Sprechers.
Boehner und die Republikaner im Abgeordnetenhaus blieben «dem Ziel verpflichtet, das Gesetz rückgängig zu machen». Später bekräftigte auch Boehner selbst über den Kurznachrichtendienst Twitter seine Kritik an der Reform. Diese sei zu teuer und bedrohe Stellen. «Unser Ziel war und bleibt die völlige Abschaffung.»
Versicherung für 32 Millionen Menschen
Ein entsprechendes Votum des Repräsentantenhauses, in dem die Republikaner die Mehrheit haben, hätte allerdings keinerlei Wirkung: Eine Gesetzesänderung würde durch den von Obamas Demokraten dominierten Senat und durch das Weisse Haus ohnehin abgeblockt.
Der republikanische Präsidentschaftskandidat Mitt Romney hatte angekündigt, den Affordable Care Act, eines der wichtigsten Reformprojekte Obamas, im Falle seiner Wahl umgehend abzuschaffen.
Die als Obamacare bezeichnete Gesundheitsreform sieht vor, insgesamt rund 32 Millionen US-Bürger in das staatliche System der Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung aufzunehmen. Die Republikaner hatten mit allen Mitteln versucht, das Gesetz zu stoppen. Nach dem Gang durch die juristischen Instanzen wurde es schliesslich Ende Juni vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
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