Verfahren gegen Benazir Bhuttos Ehemann eingestellt
Der Genfer Generalstaatsanwalt hat das Verfahren gegen Asif Ali Zardari, den Ehemann der ermordeten pakistanischen Ex-Premierministerin Benazir Bhutto, eingestellt. Zardari tritt in Pakistan als Präsidentschaftskandidat an.
Der Witwer der pakistanischen Ex-Regierungschefin und Präsident der Pakistanischen Volkspartei (PPP) hatte jahrelang wegen schwerer Geldwäscherei im Visier der Genfer Justiz gestanden. Das Verfahren war 1997 aufgrund eines Rechtshilfegesuchs aus Pakistan eröffnet worden.
Der pakistanische Generalsstaatsanwalt habe 2008 erklärt, dass das Verfahren gegen das Ehepaar Bhutto Zardari sowie einen ehemaligen Genfer Anwalt in Pakistan nicht weiter verfolgt werde, schreibt der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zapelli in einer Mitteilung vom Montag.
Den drei Personen könne in Pakistan keine Korruptionshandlung vorgeworfen werden. Das Verfahren sei damals aus politischen Gründen eingeleitet worden. Die Untersuchungen und Zeugenbefragungen in Genf hätten diese Feststellung des pakistanischen Generalstaatsanwaltes nicht aufheben können, heisst es in der Mitteilung weiter.
Beschlagnahmte Millionen für Genf
3,9 Millionen Franken, die von der Genfer Staatsanwaltschaft während dem Korruptions-Verfahren beschlagnahmt worden waren, gehen an den Genfer Staat. Das Geld sei von den rechtmässigen Besitzern nie zurückgefordert worden, erklärte Gerichtsschreiber Jean-Paul Ros auf Anfrage der Schweizerischen Depeschenagentur SDA.
In dem Verfahren gegen das Ehepaar Bhutto Zardari sowie den Anwalt war es um den Verdacht auf illegale Zahlungen und Schmiergelder in der Höhe von 13 Millionen Dollar gegangen. Gegen Benazir Bhutto hatten die Genfer Behörden das Verfahren bereits nach dem tödlichen Attentat vom 27. Dezember 2007 eingestellt.
Erstinstanzlich verurteilt
Benazir Bhutto und ihr Mann Asif Zardari waren vom Genfer Richter Daniel Devaud im August 2003 der Beteiligung an Geldwäscherei für schuldig befunden und zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte das Paar Berufung eingelegt.
Darauf landete das Dossier beim Genfer Polizeigericht, welches sich auf Ersuchen des Generalstaatsanwaltes Daniel Zappelli als nicht zuständig erklärte. Zappelli hatte damals argumentiert Geldwäscherei im diesem Umfang sei ein zu schweres Vergehen, um auf dieser juristischen Stufe behandelt zu werden.
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