Kein neuer Prozess für Kindermörder
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem verurteilten Mörder Magnus Gäfgen nur teilweise Recht gegeben. Vor allem die Milde gegenüber den fehlbaren Polizisten wird beanstandet.
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stufte die Gewaltdrohung gegen Gäfgen als «unmenschliche Behandlung» und damit als Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention ein. In diesem Punkt gaben die Richter der Beschwerde Gäfgens statt. Als Folter könne die Verhörmethode aber nicht gelten. Der heute 35-Jährige ist rechtskräftig wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ein neues Verfahren gegen ihn kann es nicht geben: Der Gerichtshof erklärte, es sei nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verstossen worden.
Der damalige Jura-Student tötete den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler am 27. September 2002 in Frankfurt und erpresste eine Million Euro von der Familie. Er wurde bei der Abholung des Lösegelds observiert und später festgenommen. Weil er über den Verbleib des Jungen falsche Angaben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, drohte ein Hauptkommissar auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner ihm an, ein Kampfsportler würde ihm starke Schmerzen zufügen, wenn er nicht den Aufenthaltsort Jakobs nennen würde.