DJ Fabo ging zum Sterben in die Schweiz
Sterbehilfe war in Italien bislang verboten. Ein besonderer Fall führte jetzt zu einem bahnbrechenden Urteil des Verfassungsgerichts.

In Italien gibt es Tage, da liegen am Kiosk Zeitungen mit dermassen unterschiedlichen Überschriften zum selben Thema, dass man sich fragen kann, ob sie wirklich im selben Land erscheinen. In gesellschaftspolitischen Fragen sind die Diskrepanzen enorm, etwa in jener zur Sterbehilfe. In einem bahnbrechenden Urteil hat das italienische Verfassungsgericht beschlossen, dass es unter genau definierten Bedingungen nicht immer strafbar sei, einem irreversibel kranken Menschen beim Suizid zu helfen. Die linksliberale «La Repubblica» titelt dazu: «Freier, in Würde zu sterben.» Das rechte Blatt «Il Giornale»: «Schockierende Wende.» Und «Avvenire», das Blatt der italienischen Bischofskonferenz, schreibt über die ganze erste Seite: «Konditionen des Todes.»