Auslastung gesunken – nur Pöschwies ist immer voll
Wie viele Plätze benötigt der Kanton Zürich für den Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen? Längerfristig etwa 50 Plätze mehr.
Im Sommer 2017, als das Amt für Justizvollzug über rund 1350 Plätze verfügte, ging der Regierungsrat davon aus, dass bis ins Jahr 2024 rund 100 Plätze mehr benötigt werden. Ausgehend von aktuell 1306 Plätzen rechnet Kantonsregierung in der langfristigen Perspektive bis 2035 nun mit einem Mehrbedarf von etwa 50 Plätzen.
Der Rückgang von 1350 auf 1306 Plätze ist auf die Aufhebung von Doppelbelegungen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sowie von Mehrfachbelegungen in verschiedenen anderen Gefängnissen zurückzuführen. Darauf konnte verzichtet werden, weil die Auslastung gesunken ist.
So lag im Jahr 2017 die Auslastung bei den Untersuchungsgefängnissen Limmattal, Pfäffikon, Winterthur und Zürich bei 81 Prozent. Bei den Strafvollzugseinrichtungen in Affoltern, Horgen und teilweise auch im Flughafengefängnis betrug die Auslastung insgesamt fast 89 Prozent. Nur die Pöschwies war und ist immer belegt mit mindestens 97 Prozent.
Der Rückgang bei den belegten Gefängnisplätzen ist seit mehreren Jahren zu beobachten.
Aktuell, per Ende Oktober 2018, lagen die Auslastungszahlen im ähnlichen Bereich oder deutlich tiefer. Bei den Untersuchungshaftplätzen: 83,7 Prozent. Bei den Strafvollzugsgefängnisplätzen: 77,9 Prozent in Horgen, 87,6 Prozent in Affoltern und 58,4 im Flughafengefängnis (Strafvollzugsbereich). Grund für die tiefe Belegung am Flughafen: Das Gefängnis wird saniert, sodass jeweils etwa 50 Plätze nicht belegt werden können.
Der Rückgang bei den belegten Gefängnisplätzen ist seit mehreren Jahren zu beobachten. Thomas Manhart, Chef des Justizvollzugs, spricht von einer «deutlichen Entspannung». Der Kanton Zürich sei der erste gewesen, der wieder über Platzreserven verfügt habe. Die gleiche Entwicklung sei jetzt auch in den anderen Kantonen festzustellen. Damit verfügten die Gefängnisse «endlich wieder über die nötige Flexibilität und den nötigen Handlungsspielraum bei kurzfristigen Spitzenbelastungen».
Thomas Hasler
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