Baby Doc will die Schweiz verklagen
Jean-Claude Duvalier möchte auf Vermögenswerte zurückgreifen, welche die Schweiz vor 25 Jahren einfror. Der Ex-Diktator Haitis hätte für das Geld auch schon einen Verwendungszweck.

Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier, genannt Baby Doc, will gegen die Entscheidung der Schweiz vorgehen, Vermögenswerte seiner Familie einzuziehen. Er wolle eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einreichen, sagte ein Vertrauter des früheren Präsidenten der Nachrichtenagentur AFP in Port-au-Prince.
Das Geld gehöre nicht Duvalier, sondern einer Stiftung seiner verstorbenen Mutter, sagte der Duvalier-Vertraute. Nach seiner Rückkehr im Januar nach Haiti nach 25 Jahren im Exil hatte Duvalier erklärt, er wolle, dass das Geld für den Wiederaufbau des Landes eingesetzt werde, das noch immer mit dem Folgen des verheerenden Erdbebens vor gut einem Jahr zu kämpfen hat.
Geld wurde vor 25 Jahren gesperrt
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte zuvor beim Bundesverwaltungsgericht den ersten Schritt zur Rückerstattung der Duvalier-Gelder an Haiti in die Wege geleitet. Es geht um rund 5,8 Millionen Franken, die vor 25 Jahren gesperrt wurden.
Die Vermögenswerte des Ex-Diktators Jean-Claude Duvalier wurden 1986 gesperrt. Rechtliche Basis für die Blockade bildet seit dem 1. Februar 2011 das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG). Das EFD hat nun die Einziehung der Gelder eingeleitet, wie es am Montag mitteilte.
Dazu wurde Ende April beim Bundesverwaltungsgericht im Auftrag des Bundesrats eine Klage auf Einziehung eingereicht. Im Falle ihrer Gutheissung werde die Eidgenossenschaft die Duvalier-Vermögenswerte nach den Vorschriften des RuVG an Haiti zurückerstatten.
Der Fall Duvalier begann für die Schweiz 1986. Damals reichten die haitianischen Behörden ein Rechtshilfeersuchen ein, mit welchem sie verlangten, die Vermögenswerte des ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier einzufrieren.
SDA/mrs
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