Neue Regelung in DeutschlandBaden-Württemberg führt Quarantäne für Einkaufstouristen ein
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation greift die Regierung in Südwestdeutschland durch. Die Einreise für einen Kurzaufenthalt ist nur noch aus beruflichen, schulischen oder familiären Gründen möglich.

Nun ist Schluss mit dem Einkaufstourismus: Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg verfügt eine Quarantänepflicht für den sogenannten «kleinen Grenzverkehr». Die quarantänefreie Einreise für einen Kurzaufenthalt in Baden-Württemberg ist ab dem 23. Dezember nur noch gestattet, sofern die Reise «nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt». Dies hat das Bundesland am Dienstag entschieden. Die Regelung gilt sowohl für Schweizer, die nach Deutschland einreisen, als auch für Deutsche, die aus der Schweiz zurückkehren.
Bisher war es für Bewohner der angrenzenden Schweizer Kantone erlaubt, nach Baden-Württemberg einzureisen, sofern der Aufenthalt im Bundesland nicht länger als 24 Stunden dauerte. Das ist laut den Behörden «mit Blick auf den gemeinsamen Lebensraum weiterhin möglich» – allerdings nur noch, wenn die Grenze «insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen» überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein seien vom Entscheid vom Dienstag nicht betroffen.
Die Grenzübertritte müssen vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Mass reduziert werden.»
Ziel der Neuregelung ist es in erster Linie, den Tourismus aller Art einzuschränken. Das deutsche Bundesland will verhindern, dass die Bürger in die noch geöffneten Schweizer Skigebiete fahren. Oder nach Basel zum Shoppen. Wer ab Mittwoch «lediglich aus diesem Grund» über die Grenze fährt, muss nach seiner Rückkehr nach Deutschland grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Was den eigenen Bürgern nicht erlaubt ist, wird folgerichtig auch den Grenzgängern aus der Schweiz und Frankreich verboten.
Der Entscheid sei wegen der ähnlichen Infektionslage in Baden-Württemberg und in den Grenzregionen erfolgt. «Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Mass reduziert werden», begründet der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha den Entscheid. Er appelliert zudem an die Bevölkerung, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen.
Schweizer, die dennoch nach Deutschland fahren, sollten zudem die in Baden-Württemberg geltende Ausgangsbeschränkung nicht vergessen. Das Bundesland befindet sich seit dem 16. Dezember im Lockdown. Der Aufenthalt ausserhalb der eigenen Wohnung ist ab 20 Uhr nur noch aus einigen wenigen triftigen Gründen erlaubt. Auch tagsüber sollen die Menschen das Haus nur noch mit einem besonderen Grund und zielgerichtet verlassen.
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