Bald brennen Zäune im Cheminée
Der Bundesrat lockert die Vorschriften zur Verbrennung von Holz: Im privaten Ofen dürfen hölzerne Gartenutensilien entsorgt werden. Kritiker sehen eine Gefahr für die Lufthygiene.

Zaunpfähle, Holzlatten, Bohnen- und Tomatenstangen: Wenn bei der Gartenarbeit Abfall solcher Art anfällt, gilt es, ihn fachgerecht zu entsorgen – ihn einfach zu verbrennen, war bislang verboten. Grund dafür ist, dass die hölzernen Überbleibsel mit Farben, Lacken oder sonstigen Chemikalien behandelt sein könnten, die bei einer Verbrennung in die Luft gelangen würden.
Doch diese Einschränkung zum Schutz der Umwelt findet nun ein abruptes Ende: Ab 1. April wird es erlaubt sein, unbehandelte, nicht mehr benötigte Holzprodukte aus Garten und Landwirtschaft zu Hause im Cheminée zu verfeuern. Der Bundesrat hiess an seiner gestrigen Sitzung eine entsprechende Revision der Luftreinhalteverordnung gut. Er erfüllt damit das Anliegen einer parlamentarischen Initiative, die Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) vor bereits sieben Jahren einreichte. Das Heizen mit unbehandeltem Holz nütze letztlich der Umwelt, argumentierte von Siebenthal: Man vermeide auf diese Weise, dass andere Energieträger mit schlechter Ökobilanz über lange Transportwege herangeschafft werden müssten.
Überforderte Laien
Mit seinem Entscheid zugunsten von Siebenthals setzt sich der Bundesrat über die Warnungen zahlreicher Kritiker hinweg. Wie die Regierung in ihrem erläuternden Bericht selber schreibt, wurde ein erster Entwurf der Revision von zwei Dritteln der sich äussernden Organisationen verworfen: 70 Prozent der Kantone, sämtliche Umweltorganisationen und zahlreiche weitere Verbände sagten Nein. «Vollumfänglich abgelehnt» wird die Lockerung beispielsweise vom Schweizerischen Städteverband: Sie bedeute einen «Rückschritt für den Umweltschutz als Ganzes und die Luftreinhaltung im Speziellen». Für die Lufthygiene sei es unerlässlich, dass kontaminiertes Holz in speziell ausgerüsteten Anlagen entsorgt werde. Ein Laie könne aber meist nicht erkennen, ob ein Zaunpfahl oder ein Palett mit Holzschutzmittel imprägniert oder mit Schwermetallen belastet sei. Lasuren und Verleimungen seien oft durchsichtig. Der Städteverband gibt auch zu bedenken, dass «komplizierte Kontroll- und Messverfahren» nötig wären, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die vom Bundesrat nun verabschiedete Fassung (zu der keine Anhörung mehr stattfand) geht zwar in Teilen etwas weniger weit als die ursprüngliche Version. Freilich gibt der Bundesrat selber zu, dass die von den Kritikern festgestellten Mängel nicht behoben sind. Die «Problematik der möglichen Verwechslung» von chemisch behandeltem mit sauberem Holz bestehe nach wie vor. Ebenso sei «weiterhin mit Umsetzungsschwierigkeiten für die Vollzugsbehörden zu rechnen». Der Bundesrat beschreibt auch gleich selber, wie diese Schwierigkeiten aussehen könnten: Will eine Behörde überprüfen, ob ein Hausbesitzer bloss unbehandeltes Holz in den Ofen gibt, muss sie entweder den Brennstoff oder die Asche untersuchen. «In beiden Fällen würden physikalische oder chemische Analysen notwendig, was den Vollzugsaufwand erhöht.»
Warum der Bundesrat trotz der hier durchscheinenden Skepsis die Revision beschloss, ist nicht ganz klar. Von Siebenthals Vorstoss, der den Anstoss gab, befindet sich eigentlich immer noch in parlamentarischer Behandlung. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) beruft sich im erläuternden Bericht darauf, dass es von der nationalrätlichen Umweltkommission den Auftrag zum Revisionsentwurf gefasst habe – und anschliessend die Empfehlung, den Entwurf dem Bundesrat zu unterbreiten. Die Frage, warum dem Folge geleistet wurde, vermochte das Bafu gestern nicht zu beantworten.
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