Banken dürfen mit den USA kooperieren
Weiterer Schritt zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA: Der Bundesrat ermutigt mehrere Banken sich an einem US-Programm zu beteiligen.

Der Bundesrat hat heute mehreren Banken die Bewilligung erteilt, mit den US-Behörden im Rahmen des Programms zur Beilegung ihres Steuerstreits zu kooperieren. Um welche Banken es sich handelt, gibt das Finanzdepartement nicht bekannt.
Anzahl und Identität der betroffenen Banken seien vertraulich und würden nicht kommuniziert, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Der Bundesrat ermutige die Banken, ihre Teilnahme am Programm «ernsthaft zu erwägen» und ihre Entscheide fristgerecht zu treffen.
Auch der Direktor der Finanzmarktaufsicht (Finma), Patrick Raaflaub, mahnte die Banken am Freitag zur Teilnahme am US-Programm - selbst wenn eine solche schmerzhaft sei. «Banken, die diese Chance nicht nutzen, müssen mit einem jahrelang weiterschwelenden Konflikt rechnen», schrieb Raaflaub in einem Meinungsbeitrag in der «Neuen Zürcher Zeitung».
Zu befürchten seien weitere Zwangsmassnahmen der US-Justizbehörden. Dies wäre langfristig wohl teurer und mit bedeutend weniger Rechtssicherheit für die einzelnen Institute behaftet als die nun vorliegende Möglichkeit zur raschen Beendigung des Rechtsstreits.
Entscheid muss bis Ende Jahr fallen
Um den jahrelangen Steuerstreit der Schweizer Banken mit den USA beizulegen, hatten die Schweiz und die USA im August eine Vereinbarung unterzeichnet. Darin sehen die USA vor, ein Programm zur Streitbeilegung anzubieten. Die Schweiz verpflichtete sich, den betroffenen Banken die freiwillige Teilnahme an diesem Programm zu ermöglichen und sie zu ermutigen, eine solche in Erwägung zu ziehen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Banken, gegen welche die USA bis am 29. August 2013 noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet hatten. Banken, die davon ausgehen müssen, dass sie amerikanisches Recht verletzt haben, können bis spätestens 31. Dezember den US-Behörden melden, dass sie am US-Programm in der Kategorie 2 teilnehmen wollen.
Im Zweifel in Kategorie 2
Finma-Direktor Raaflaub forderte, im Zweifelsfall sollte sich eine Bank für die Teilnahme in der Kategorie 2 entscheiden. Nachträglich könne eine Bank immer noch in die bussenfreie Kategorie 3 wechseln; dies habe das US-Justizministerium jüngst bekräftigt. Kategorie 3 können jene Banken wählen, die ihre Unschuld beweisen wollen. Werden dann dennoch Verstösse festgestellt, drohen ihnen jedoch hohe Bussen.
In der letzten Zeit hatte es Meldungen gegeben, wonach einige kleinere und mittelgrosse Banken erwägen, gar nicht teilzunehmen. Als Grund wurde dabei neben möglicherweise hohen Kosten vor allem genannt, dass auch bei einer Teilnahme keine Garantie für einen Schlussstrich unter den Steuerstreit biete.
Hohe Bussen befürchtet
Schätzungen zufolge könnten die Schweizer Banken insgesamt bis zu 10 Milliarden Dollar zahlen, um sich von einer Strafverfolgung freizukaufen. Am meisten müssen Banken bezahlen, die noch nach Februar 2009 - also nach dem Fall UBS - unversteuerte US-Vermögen angenommen haben.
Um am US-Programm teilnehmen zu können, müssen Schweizer Banken beim Bundesrat eine Bewilligung im Sinne des Artikels 271 des Strafgesetzbuches beantragen. Die Bewilligung legt fest, dass die Banken im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden das geltende schweizerische Recht beachten müssen. Kundendaten sind von der Bewilligung nicht erfasst.
SDA/wid
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