Bankerin soll 3,5 Millionen abgezweigt haben
Teure Handtaschen oder Luxusferien: Eine Ex-Vizedirektorin der EFG Bank Zürich soll mindestens 3,5 Millionen Franken für sich abgezweigt haben. Geschädigte sprechen gar von bis zu 20 Millionen Franken.

Die Polizei hatte die langjährige Vizedirektorin Ende November 2007 festgenommen. Während der über einjährigen Untersuchungshaft gab die heute 53-jährige Schweizerin mit kambodschanischen Wurzeln zu, dass sie während einer längeren Zeitspanne mittels unautorisierten Bargeldbezügen Kundengelder in Millionenhöhe ertrogen habe.
Nach ihrer Entlassung widerrief sie allerdings ihr Geständnis und gab vor Bezirksgericht nur noch drei illegale Überweisungen für rund 146'000 Franken zu. Sie sei in Versuchung geraten und bedaure ihr Verhalten, sagte sie aus.
Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert
Gemäss Anklage hatte die Angeklagte 3,5 Millionen Franken in die eigene Tasche gewirtschaftet und davon den Kauf von teuren Handtaschen sowie kostspieligen Ferien finanziert. Die Geschädigtenvertreter machten dagegen einen Schaden von mindestens 10 bis zu 20 Millionen Franken geltend.
Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschungen sowie ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Anklage wertet das Verschulden der ehemaligen EFG-Kaderfrau als erheblich.
Für die Verteidigung ist die Beschuldigte mehr Opfer als Täterin. Einer der beiden Verteidiger ging gar von einer Verschwörung der chinesischen Triaden aus. Diese hätten die Beschuldigte gezielt in der EFG-Bank eingesetzt, um Geldwäscherei im grossen Stil zu betreiben. Deshalb sei die Angeklagte sehr milde zu bestrafen. Das Urteil des Gerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.
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