Bankräuber Hugo Portmann soll freikommen
Er gehört zu den prominenten Schweizer Häftlingen: Hugo Portmann. Seit Jahrzehnten ist er in Haft. Nun soll er entlassen werden.

Der Schweizer Bankräuber Hugo Portmann hat sein halbes Leben im Gefängnis verbracht. Nun soll er freikommen. Das meldet die Schweiz-Ausgabe der «Zeit». Portmann ist in der Schweiz nicht nur wegen seiner Überfälle und Ausbruchsversuche bekannt, sondern auch, weil er sich mit allen Mitteln weigert, seine Delikte in einer Therapie aufzuarbeiten.
Dabei wäre dies nach bisheriger Rechtsprechung die Voraussetzung, dass er nach Verbüssung seiner Strafe nicht verwahrt wird. Portmann beharrt dagegen darauf, sein Innenleben gehe niemanden etwas an. «Der Kopf ist das Einzige, was mir noch gehört», sagt Portmann der «Zeit».
Die Wende zugunsten des Häftlings brachte laut der Zeitung ein neues psychiatrisches Gutachten. Laut einem Basler Psychiater liegt bei Hugo Portmann «keine psychische Störung von Krankheitswert vor, die sich mit seinen Delikten in Verbindung bringen lässt».
Gemäss eines neueren Bundesgerichtsurteils dürfen in der Schweiz aber nur noch Personen verwahrt werden, die an einer schweren psychischen Erkrankung leiden, die in einem Zusammenhang mit dem Delikt steht. Der 60-jährige, im Kanton Zürich inhaftierte Portmann soll bereits in ein paar Wochen entlassen werden.
Renuka Germann, Sprecherin des Zürcher Amts für Justizvollzug, wollte die Meldung der «Zeit» weder bestätigen noch dementieren: «Aus Gründen des Rechts auf Persönlichkeitsschutz können wir nicht auf konkrete Fälle oder personenbezogene Fragen eingehen.»
Bruno Steiner, der Anwalt von Portmann, präzisierte auf Anfrage: Der Entscheid über die Entlassung werde das Bezirksgericht Horgen innerhalb von zwei oder drei Monaten fällen. Steiner geht davon aus, dass sich das Gericht noch vor dem Ende des eigentlichen Strafvollzugs am 17. Juli zum Fall äussern werde. Nach dem Stichtag würde die Verwahrung beginnen.
Ob Portmann nach einer Entlassung in die Halbgefangenschaft komme oder in eine Aussenstation mit Arbeitsmöglichkeit, wird laut Steiner das Amt für Justizvollzug entscheiden.
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