Basler Familienbetrieb verklagt Stadt Zürich
Die Vergabe von Aufträgen für Handtrockner in WC-Anlagen wirft Fragen auf. Der Stadt wird «Vertragsbruch» vorgeworfen.

«Ich habe nichts mehr zu verlieren», sagte Rudolf von Rohr gestern. Der Chef der Basler RVR Service AG, die Stoffhandtuchspender verkauft, vermietet und unterhält, hat genug von der «eklatanten Art und Weise», wie seine Firma vom Zürcher Hochbaudepartement behandelt werde. Am Montag trat er kurzfristig vor die Medien und warf dem Hochbaudepartement unter anderem «Vertragsbruch» vor. Denn als Logistiker der Firma RVR Anfang letzter Woche im Zürcher Amtshaus V Stoffhandtuchrollen gemäss Vertrag auswechseln wollten, waren seine 43 Geräte verschwunden.
An ihrer Stelle hatte die Stadt Dyson-Kaltluft-Turbinentrockner montiert. Dies, obwohl der Vertrag mit der Firma RVR noch mindestens ein Jahr gültig ist. «Wir halten an der Erfüllung unseres Dienstleistungsvertrags fest», sagte der Unternehmer. Es habe ihm zwar das Zürcher Schul- und Sportdepartement auf Ende 2018 gekündigt, nicht aber das Hochbaudepartement. Letzterem wirft RVR wegen dieser Doppelspurigkeit vor, «Steuergelder zu verschleudern».
Weiterzug ans Bundesgericht
Gemäss von Rohr muss der Familienbetrieb in städtischen Liegenschaften 65 bis 70 Prozent seiner Stoffhandtuchspender entfernen, weil sich die Verantwortlichen für Kaltluft-Turbinentrockner entschieden hätten. Das sind immerhin 700 Exemplare. «Ich kann es nicht mehr verantworten, länger zu schweigen», sagte der sichtlich aufgebrachte Unternehmer. Er werde um diesen städtischen Auftrag kämpfen. Dazu hat von Rohr im Juni 2016 eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Zürich eingereicht. Danach zog er die abgelehnte Klage weiter ans Verwaltungsgericht. Und Anfang Februar zog RVR die Sache gar ans Bundesgericht weiter.
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Video: «Die Hände werden damit nicht richtig trocken»
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In der Aufsichtsbeschwerde kritisierte von Rohr, dass die Stadt Zürich ab 2013 nach und nach Stoffhandtuchspender durch Dyson-Kaltluft-Turbinentrockner ersetzt habe – ohne öffentliche Ausschreibung. Die Stadt rechtfertigte ihre Vorgehensweise damit, dass es sich um eine «Testphase» handle, eine Testphase mit bereits 932 installierten Kaltlufttrocknern. In einem Brief an SP-Stadtrat André Odermatt verlangte von Rohr den kompletten Rückbau der RVR-Stoffhandtuchspender sowie den Rückbau von mindestens zusätzlichen 275 RVR-Stoffhandtuchspendern in den Schulen. Und eine Offenlegung der genauen Kosten der erwähnten doppelspurigen Umrüstungen bei den «Hygienemassnahmen» in den Jahren 2010 bis 2017. Von Rohrs Hauptziel allerdings ist die Annullierung und Wiederholung der «diskriminierenden Ausschreibung» vom 21. April 2017, die mit dem angeblich «skandalösen Zuschlag vom 6. Oktober 2017» an die englische Firma Dyson endete.
Nicht fristgerecht eingereicht
Da die RVR nach Erscheinen des TA-Artikels «Dyson trocknet alle ab» im Februar 2017 dringend auf die angeforderte Einsicht angewiesen gewesen sei, hätten von Rohrs Anwälte verlangt, die Unterlagen innert der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zuzustellen. Dies sei aber erst am 3. Mai 2017 geschehen, also 43 Tage nach Gesuchstellung und somit nicht innerhalb der geforderten 30 Tage.
Wegen dieser verspäteten Einsichtnahme habe von Rohr die zehntägige Beschwerdefrist «wegen diskriminierender Ausschreibung» verpasst und sei nicht in der Lage gewesen, mit den notwendigen Beweisen innert zehn Tagen ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu gelangen. «Zugleich scheint es, als hätte die Immo Zürich und somit das Hochbauamt die Ausschreibung vom 21. April 2017 vorgezogen, damit ich die beweisführende Beschwerde nicht fristgemäss einreichen konnte», sagte von Rohr.
Auf Anfrage des TA erklärte Marc Huber, Sprecher der zum Hochbaudepartement gehörenden Immobilien Stadt Zürich: «Aufgrund des laufenden Verfahrens können wir derzeit keine Stellung zu diesen Themen nehmen.»
Hinweis: In einer vorherigen Version des Artikels war ein Bild von einem Handtuchspender der Firma CWS-boco Suisse SA veröffentlicht. Dies könnte den falschen Eindruck vermitteln, dass die Firma in die Streitsache involviert ist. Tatsächlich steht CWS-boco Suisse SA in keiner Rechtsbeziehung zum genannten Unternehmen RVR Service AG. Ihre Geräte sind also vom Vergabeentscheid der Stadt nicht betroffen.
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