Bauern ändern Meinung zum China-Vertrag
Das Freihandelsabkommen mit China ist unterzeichnet, Bundesrat Schneider-Ammann sprach von einem historischen Moment. Schweizer Bauern und KMU freuen sich, Menschenrechtler sind enttäuscht.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann sprach am Samstag von einem historischen Moment, nachdem er das Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet hatte. Bedeutungsvoll ist das Abkommen hauptsächlich für die Exportwirtschaft: Sie hofft, dass der Handel mit China noch stärker wächst.
Dass zumindest für die Industrie und auch für den Dienstleistungssektor das Positive überwiegt, zeigt sich in den ersten Reaktionen. Der Schweizerische Gewerbeverband beispielsweise sieht im Freihandelsabkommen mit China eine grosse Chance für die Schweizer KMU – und dies, ohne den Vertrag schon im Detail zu kennen.
Selbst die Bauern stehen dem Freihandelsabkommen nun vorsichtig positiv gegenüber, nachdem sie sich während der Verhandlungsphase als grösste Skeptiker erwiesen hatten und die Landwirtschaft daraus ausgeklammert haben wollten. Erste Informationen bestätigten, dass die zentralen Forderungen der Landwirtschaft berücksichtigt worden seien, hiess es in einer Stellungnahme des Schweizerischen Bauernverbands. Nun müsse man den Vertrag im Detail analysieren.
Kein Wort zu Menschenrechten enthalten
Die Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen sind enttäuscht über den Wortlaut des Freihandelsabkommens. Sie hatten erwartet, dass das Wort Menschenrecht zumindest im Vertrag erwähnt wird.
Dies ist nun gemäss der Erklärung von Bern nicht der Fall. Das Wort Menschenrechte tauche im gesamten Abkommen nicht ein einziges Mal auf, schreibt die Entwicklungsorganisation im Namen von insgesamt fünf Nichtregierungsorganisationen auf ihrer Homepage.
Damit fällt das Freihandelsabkommen mit China weit hinter alle Abkommen der Schweiz zurück, die in jüngerer Zeit abgeschlossen wurden. In diesen sei zumindest in der Präambel ein Bezug zu den Menschenrechten geschaffen worden, so die Erklärung von Bern. «Offenbar misst die Schweiz den Menschenrechten je nach Vertragspartner unterschiedliches Gewicht bei», lautet das Fazit der Organisation.
Auch mit dem Zusatzabkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind die Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen nicht gänzlich zufrieden. So seien die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nicht als Voraussetzung für den Freihandel definiert. Und griffige Verfahren, um gegen eine mangelnde Umsetzung des Zusatzabkommens zu Arbeitsfragen vorzugehen, fehlten vollständig.
SDA/fko
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