Bauern ignorieren Warnung der Experten
Aus einer neuen Studie zur Trinkwasserinitiative zieht der Bauernverband umstrittene Schlüsse. Es gibt heftige Kritik.

Es ist ein Frontalangriff auf das System der Landwirtschaft, die Gegenwehr entsprechend heftig: Seit Monaten warnt der Schweizer Bauernverband vor den Folgen der Trinkwasserinitiative. Das Volksbegehren fordert, dass Betriebe, die Pestizide einsetzen oder Futter für ihre Tiere zukaufen, vom Bund in Zukunft keine Direktzahlungen mehr erhalten sollen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats berät nächste Woche darüber.
Rechtzeitig auf diese wegweisende Debatte hin hat der Bauernverband gestern eine neue Studie vorgelegt. In seinem Auftrag hat die Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (Hafl) mit Modellrechnungen die Folgen der Initiative für elf ausgewählte Betriebe untersucht: vom Ackerbau über Wein- und Obstanbau bis zu Schweine- und Geflügelhaltungen.
Der Befund: Auf alle hätte das Volksbegehren «kurzfristig negative wirtschaftliche Auswirkungen auf ihren Umsatz und ihr landwirtschaftliches Einkommen». Das gilt für jene fünf Betriebe, die sich in der Studie entschieden haben, keine Pestizide mehr zu verwenden, um weiter Direktzahlungen zu erhalten. Es trifft aber auch auf jene sechs Betriebe zu, die es vorziehen, auf Direktzahlungen zu verzichten und weiter Pestizide einzusetzen.
Letztere würden sich somit auch vom ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) befreien, welcher Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen ist. Bauernpräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter spricht deshalb von einem «klassischen Eigengoal», denn so sinke der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft nicht. Der Bauernverband zieht denn auch ein klares Fazit: «Die Trinkwasserinitiative verfehlt ihr Ziel.»
Ein zumindest gewagter Schluss. Denn die Studienautoren selber schreiben, die elf ausgewählten Betriebe seien für die Schweizer Landwirtschaft nicht repräsentativ. «Folglich können die Ergebnisse unter keinen Umständen verallgemeinert werden», stellen sie klar.
Ritter relativiert Befund
Damit konfrontiert, spricht Ritter nur noch von einer «sehr guten Orientierung, wohin der Weg nach einer Annahme der Initiative führen könnte». Wie sich jeder Betriebsleiter letztlich verhalten würde, könne niemand sagen, räumt der CVP-Politiker ein, betont aber: «Die Diskussion zu dieser Frage können wir mit dieser Studie lancieren.»
Für seine Interpretation der Studie erntet der Bauernverband indes Kritik. «Er versucht offenbar mit allen Mitteln, die Initiative schlechtzureden», sagt Philipp Sicher, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands (SFV). Dazu passe, dass er deren Text «bewusst stur wortgetreu» auslege. Dabei biete sich dem Parlament bei der Umsetzung der Initiative ein beachtlicher Spielraum, sagt Sicher. Er verweist auf ein – ebenfalls gestern publiziertes – Rechtsgutachten einer Zürcher Anwaltskanzlei, das der Fischerei-Verband in Auftrag gegeben hat.
Wie den Initiativtext auslegen?
Strittig ist etwa, was der Initiativtext mit «pestizidfreier Produktion» als Bedingung für den Erhalt von Direktzahlungen meint: Sind darin auch jene biologischen Pflanzenschutzmittel eingeschlossen, die im Biolandbau Anwendung finden? Nein, resümiert das Gutachten. Ja, findet der Bauernverband – und mit ihm der Bundesrat, der die Initiative ebenfalls ablehnt.
Strittig ist überdies, ob es einen Gegenvorschlag zur Initiative braucht. Der Fischerei-Verband plädiert dafür: Damit liessen sich «Unebenheiten» des Initiativtexts präzisieren. Der Bauernverband dagegen hält die laufenden Bemühungen für ausreichend, etwa den Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes. Zudem setzt er auf die angestrebte Branchenlösung, die eine Stärkung des inländischen Futteranbaus vorsieht. Auch die geplante Agrarreform 2022 (AP22+) enthält Vorschläge zur Pestizidreduktion, etwa eine Reduktion des Hofdüngereinsatzes.
Kritiker indes taxieren diese Massnahmen als zu wenig verbindlich. Auch bemängeln sie, dass das Stimmvolk gemäss Fahrplan des Bundesrats schon 2020 über die Trinkwasserinitiative befinden wird, das Parlament über die AP22+ dagegen erst 2021. Die Bevölkerung, so Sicher vom Fischerei-Verband, wisse damit zum Zeitpunkt der Volksabstimmung nicht, wie ernst es dem Parlament mit der Pestizidreduktion sei.
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