«Bazl setzt sich über Bundesgerichtsurteil hinweg»
Trotz gegenteiligem Entscheid des Bundesgerichts darf der Flughafen Zürich wieder nächtliche Messflüge durchführen. Für Fluglärmgegner ist klar: Der Bund schützt damit die Kommerzinteressen des Flughafens.

Ab heute Montag bis zum 23. März darf der Flughafen Zürich zwischen 23.30 Uhr und 2 Uhr morgens Messflüge durchführen. Dies hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Gesuch des Flughafens bewilligt. Eine zweite Serie ist zudem für Ende August geplant. Mit den Messflügen soll die Genauigkeit der Navigationsanlagen des Flughafens überprüft werden. Dies ist laut internationalen Luftfahrtnormen zweimal jährlich obligatorisch.














