Behindertem die Krücken weggenommen und ausgeraubt
Ein 18-jähriger Stadtzürcher stand wegen neun Raubüberfällen vor Gericht. In einem Fall raubte er einen Behinderten aus, schlug ihn und traktierte den am Boden Liegenden mit Tritten.
Ein 18-jähriger Stadtzürcher war bei neun Raubüberfällen im Sommer 2009 die treibende Kraft. In einem Fall riss er einem Gehbehinderten die Krücken weg. Das Zürcher Bezirksgericht hat ihn am Montag zu einer teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.Wegen mehrfachen bandenmässigen Raubes und weiteren Delikten hatte die Staatsanwaltschaft einerseits eine hohe Freiheitsstrafe von fünf Jahren verlangt, andererseits die Einweisung des geständigen Täters in eine Massnahme für junge Erwachsene.
Beide Anträge lehnten der Angeklagte und sein Verteidiger ab. Der Anwalt setzte sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ein. Er rief dem Gericht in Erinnerung, dass ein jugendlicher Ersttäter vor den Schranken stehe. Ein Gutachten hatte dem Drogenkonsumenten zudem ein Reifedefizit attestiert.
Faustschlag ins Gesicht
Die Argumente überzeugten die Richter. Sie legten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren fest, davon 20 Monate auf Bewährung. Von den 16 Monaten unbedingt hat der Angeklagte bereits 14 Monate abgesessen. Die Richter verzichteten zudem auf eine Arbeitserziehung und setzten stattdessen eine Probezeit von drei Jahren fest.
Die Raubserie des zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten setzte in der Nacht auf den 20. Juni 2009 ein. Zusammen mit einigen Jugendlichen sprach er eine Stunde nach Mitternacht an der Brahmsstrasse in Zürich-Wiedikon einen 38-jährigen Passanten an und bat ihn um zwei Franken. Als dieser die Bitte erfüllen wollte, verlangte der mit einem Baseballschläger bewaffnete Angeklagte plötzlich das gesamte Geld. Als sich das Opfer weigerte, erhielt es einen Faustschlag ins Gesicht. Der verletzte Schweizer händigte den Angreifern sein Notengeld von 120 Franken aus.
Krücken weggerissen
In der Nacht auf den 9. Juli 2009 kam es beinahe am selben Ort zu einem weiteren Überfall. Diesmal suchten sich der Angeklagte und seine Komplizen einen gehbehinderten Mittzwanziger als Opfer aus. Der Hauptbeschuldigte riss dem Mann die Krücken weg und warf sie in ein Gebüsch.
Darauf bedrohte er das Opfer mit einem Messer, worauf dieses dem Täter sein Mobiltelefon sowie sein Portemonnaie übergab. Zum Schluss stiess der Angeklagte den Beraubten von einer Treppe, wonach der wehrlos am Boden Liegende noch mit Füssen und Fäusten traktiert wurde.
Zwischen den beiden Untaten nahm der im Aussersihl wohnhafte Angeklagte an sieben weiteren Raubüberfällen in den Kreisen 3 und 4 teil. Mehrere Personen wurden dabei erheblich verletzt. Der Schweizer Staatsangehörige kosovarischer Abstammung wurde am 20. August 2009 von der Polizei festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
SDA/pbe
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