Wohnung gekündigtBehörde hat sich verzählt – der Mieter aus Seegräben muss trotzdem raus
Die Gemeinde kündigte einem Mieter die Wohnung, um Platz für Geflüchtete zu schaffen. Jetzt ist klar, dass dies nicht nötig gewesen wäre. Die Kündigung wird aber nicht zurückgezogen.

Dieser Fall sorgte Ende letzter Woche für Aufruhr: Ein allein lebender Familienvater muss seine 5,5-Zimmer-Wohnung, die im Besitz der Gemeinde Seegräben ist, per Ende Mai räumen. Die Gemeinde hatte angegeben, dass sie die Räumlichkeiten für Asylsuchende benötige. Bisher erfülle Seegräben mit neun Geflüchteten die vom Kanton vorgegebene Aufnahmequote von 0,9 Prozent nämlich nicht. Die Gemeinde Seegräben zählt 1419 Einwohnende. Sie muss also 13 Geflüchtete aufnehmen.