«Beleidigend, aber legitim» – Gericht spricht Wilders frei
Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders habe nicht zu Rassenhass und Diskriminierung angestiftet, sagt ein Gericht in Amsterdam. Anhänger des Islamkritikers applaudierten.
Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders ist vom Vorwurf der Anstiftung zum Rassenhass und Diskriminierung von Muslimen freigesprochen worden. «Sie sind in allen Anklagepunkten freigesprochen», sagte Richter Marcel van Oosten in Amsterdam.
Umstrittene Äusserungen des Chefs der populistischen Partei für die Freiheit (PVV) – darunter die Beschimpfung des Islam als faschistische Ideologie von Terroristen – seien zwar teils äusserst grob, aber nicht strafbar, befand das zuständige Gericht. Die drei Richter folgten Forderungen der Verteidigung und auch der Staatsanwaltschaft. Sie hatten übereinstimmend auf Freispruch plädiert. Bei einer Verurteilung hätten Wilders ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 7600 Euro gedroht.
«Man darf also den Islam kritisieren, mir ist kein Maulkorb angelegt worden», sagte der 47-jährige Chef der islamkritischen und populistischen Partei für die Freiheit (PVV) unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Das zuständige Gericht in Amsterdam hatte entschieden, sämtliche Anklagepunkte gegen ihn zu verwerfen.
Muslime nicht als Menschen angegriffen
Wilders habe seine umstrittene Kritik im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte über die multikulturelle Gesellschaft vorgebracht, erläuterte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Sie sei daher auch deshalb trotz der scharfen Form legitim. Vor allem aber habe der Politiker nicht Muslime als Individuen, also nicht Menschen, angegriffen, sondern den Islam als solchen kritisiert.
Wilders hatte in seinem Schlusswort geltend gemacht, seine umstrittenen Vorwürfe gegen die Religion der Muslime als angeblich «faschistische Ideologie von Terroristen» seien durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt. Europa werde durch einen Prozess der Islamisierung bedroht. Als Politiker habe er das Recht und die Pflicht, öffentlich davor zu warnen.
Ähnlich wie Wilders – und nun auch die Richter – hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, umstrittene Äusserungen – darunter ein Vergleich des Koran mit Hitlers «Mein Kampf» – seien nicht gegen Muslime als Menschen gerichtet gewesen. Der 47-Jährige musste sich neben angeblicher Aufstachelung zum Hass auch wegen mutmasslicher Diskriminierung sowie Beleidigung von Muslimen als Gruppe verantworten.
Beschwerde angekündigt
Einzelne Organisationen von Muslimen und verschiedenen Minderheiten, die das Verfahren gegen Wilders sogar gegen den Willen der Staatsanwaltschaft durchgesetzt hatten, kündigten eine Beschwerde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen an.
«Durch den Freispruch ist das Recht von Minderheiten verletzt worden, vor Aufstachelung zum Hass gegen sie geschützt zu werden», erklärte der Anwalt dieser Klägergruppe, Ties Prakken. «Deshalb werden wir unser Recht nun bei der UNO einfordern.»
sda/dapd/miw, jak
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