Bern schliesst Anti-Spionage-Pakt mit Berlin
Exklusiv: Seit Anfang 2017 besteht ein No-Spy-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.

Premiere für die Schweiz: Zum ersten Mal schliesst der Bundesrat mit einem anderen Land ein No-Spy-Abkommen ab. Im Januar 2017 haben sich die Schweiz und Deutschland verpflichtet, auf gegenseitige Spionage zu verzichten. Das haben Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des «Tages-Anzeiger» ergeben, die im Umfeld von Schweizer Regierungskreisen bestätigt werden.
Das «Memorandum of Understanding» (MoU) beinhaltet den Verzicht auf geheimdienstliche Aktivitäten im jeweils anderen Land und die Koordination von Aktionen gegen Dritte: In Zukunft soll die Schweiz davon Kenntnis erhalten, wenn der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) auf Schweizer Territorium eine Operation gegen einen Drittstaat oder eine kriminelle Organisation plant. Das gilt natürlich auch umgekehrt.
Noch vor drei Jahren beurteilte der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) die Chance auf ein solches Abkommen als klein. «Kein Land wird sich die Möglichkeit nehmen lassen, zur Wahrung wichtiger Interessen auch in die Interessen anderer Länder einzugreifen. Man erinnere sich nur an die weiterhin deklarierte Bereitschaft, gestohlene Bankdaten aufzukaufen», schrieb Maurer im Lagebericht des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) von 2014.
Die Situation hat sich entspannt
Seither hat sich die Situation in Sachen Bankdaten zwischen der Schweiz und Deutschland merklich entspannt: Mit der Anerkennung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) hat die Schweiz ihr Bankgeheimnis beerdigt – CDs mit gestohlenen Bankkundendaten gehören der Vergangenheit an. Zudem steht mit Guy Parmelin ein neuer Bundesrat an der Spitze des Verteidigungsdepartements.
Verhandelt wurde das erste Schweizer «No-Spy-Abkommen» 2016. Bis dahin fand gegenseitige Spionage statt: 2014 hatte die «SonntagsZeitung» enthüllt, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst über einen Horchposten in Frankfurt am Main auch Schweizer Internet-Kommunikation abfängt. 2015 war publik geworden, dass der Schweizer Agent Daniel M. deutsche Steuerfahnder ausspioniert hatte. Seit vorletzter Woche sitzt der ehemalige freie Mitarbeiter des NDB wegen solcher Vorwürfe in Deutschland in Haft. Auf seinen Fall hat der neue generell gehaltene Anti-Spionage-Pakt keinen direkten Einfluss, weil er die Strafverfolgung nicht betrifft.
Bildstrecke - Die Hauptfiguren im Fall Daniel M.
Verantwortlich für die Verhandlungen war auf deutscher Seite Klaus-Dieter Fritsche, der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, auf Schweizer Seite war das Verteidigungsdepartement zuständig. Das deutsche Kanzleramt wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. Auch in der Schweiz gibt es keine offizielle Bestätigung des neuen Abkommens. «Der Bundesrat gibt in solchen Fragen nie Auskunft», sagt Vizekanzler André Simonazzi.
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