Bern zeigt Parteichefs wegen Gripen-Aktion an
Auf dem Bundesplatz machten gleich vier Parteipräsidenten Werbung für den neuen Kampfjet – ohne Bewilligung. CVP-Präsident Darbellay spricht von einer «Beleidigung».
Die Pro-Gripen-Aktion der vier bürgerlichen Parteipräsidenten auf dem Bundesplatz könnte Folgen haben: Die Berner Orts- und Gewerbepolizei will gegen Brunner, Müller, Darbellay und Landolt Strafanzeige einreichen. Unklar ist, ob ihnen die Bewilligungspflicht bewusst war.
Bereichsleiter Marc Heeb bestätigte auf Anfrage der sda eine Meldung des «SonntagsBlicks», die am Samstag auf blick.ch publiziert wurde. Laut Heeb haben die Parteipräsidenten mit der Aktion vom Donnerstag das Kundgebungsreglement der Stadt Bern verletzt. Kundgebungen auf öffentlichem Grund sind nur mit vorgängiger Bewilligung der Stadt zulässig.
Kundgebungen während Session gänzlich untersagt
Unbeantwortet bleibt die Frage, inwiefern den Politikern die Bewilligungspflicht bewusst war. Während sich FDP-Präsident Philipp Müller nicht dazu äusserte, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay zur sda: «Mir war beim besten Willen nicht bewusst, dass Bundesparlamentarier eine Bewilligung brauchen, wenn sie auf dem Bundesplatz auftreten.» Organisiert habe die Aktion die FDP.
Laut Heeb von der Orts- und Gewerbepolizei haben die Organisatoren die Stadt Bern vorgängig nicht kontaktiert – deshalb besassen sie keine Bewilligung. Ohnehin untersagt das Reglement grundsätzlich Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionswochen von Montag bis Freitag – vergangene Woche war Sonderession des Nationalrats.
Müller: «Bern misst mit ungleichen Ellen»
FDP-Präsident Philipp Müller sagte auf Anfrage, es sei bedauerlich, dass die Stadt Bern nichts Besseres zu tun habe, als eine Strafanzeige einzureichen. Er wirft der Stadt vor, bei Kundgebungsbewilligungen mit ungleichen Ellen zumessen.
«In der Vergangenheit wurden wir Parlamentarier von politischen Demonstranten auf dem Bundesplatz immer wieder angegangen, ohne dass die Stadt eine Bewilligung erteilt hätte», sagte Müller. Dies fühle sich bisweilen an wie ein Spiessrutenlauf.
Für Müller ist es verfehlt, eine solche Kurzaktion einer aggressiven Demonstration gleichzusetzen: «Ich werde aber eine allfällige Busse von der Stadt Bern akzeptieren.»
Auch Christophe Darbellay verweist auf zahlreiche Organisationen, welche jeweils während der Session frühmorgens auf dem Bundesplatz Flyer verteilen. Die drohende Anzeige gegen die Parteipräsidenten empfindet er daher als «Beleidigung».
Er werde sich bei seinem Parteikollegen – dem Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause - melden und ihm sagen, die Stadt solle in dieser Angelegenheit «kein Theater» machen.
«Aktion mit Appell-Wirkung»
«Wir machen keine Anzeigen im luftleeren Raum», sagte Marc Heeb, der seit dreizehn Jahren bei der Stadtberner Orts- und Gewerbepolizei für Kundgebungen zuständig ist. Die Verantwortung für eine Anzeige trage letztlich der Anzeigende – also er.
Er will die Anzeige in der kommenden Woche verfassen. Sicherheitsdirektor Nause habe Kenntnis von deren Vorbereitung. Die politischen Behörden hätten aber zur Anzeige nichts zu sagen, denn es herrsche eine klare Gewaltentrennung zwischen anzeigender Behörde und ihnen.
Weder Sicherheitsdirektor Reto Nause noch andere Mitglieder der Stadtberner Exekutive nahmen am Samstag auf Anfrage Stellung. Der Grund liege darin, dass sie die Gewaltentrennung respektierten, hiess es beim Infodienst der Stadt Bern. Es liege in der alleinigen Kompetenz des Polizeiinspektorats, Anzeige zu erstatten.
Busse bis maximal 5000 Franken
Am Donnerstag vergangener Woche waren die vier Parteipräsidenten auf dem Bundesplatz auf eine Hebebühne gestiegen, die sie in luftige Höhen hob. An der Hebebühne war ein Transparent mit Gripen-Werbung befestigt. Deshalb steht für Marc Heeb ausser Frage, dass es sich angesichts des politischen Charakters der Aktion und der Appell-Wirkung um eine Kundgebung handelte.
Die Parteipräsidenten haben ihm zufolge mit einer Busse zu rechnen, welche «sicher höher als eine Parkbusse» sein wird und maximal 5000 Franken beträgt. Aussprechen wird sie das Polizeiinspektorat der Stadt Bern, die der Orts- und Gewerbepolizei übergeordnete Stelle.
Heeb schloss allerdings nicht aus, dass sich die Anzeige letztlich nicht gegen die vier Parteipräsidenten richten könnte, sondern gegen die Organisatoren.
«Wenn sich ein Organisator meldet und Verantwortung übernimmt, richtet sich die Anzeige gegen ihn», sagte Heeb. Derzeit halte er aber die vier Parteipräsidenten für die Initianten und Akteure der Kundgebung.
Die Verfügung des Polizeiinspektorats wird anfechtbar sein. Laut Heeb kommt es immer wieder vor, dass Bussen wegen unbewilligter Kundgebungen ausgesprochen werden.
SDA/ajk
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch