Berner «Heiler» geht vors Bundesgericht
Der «Heiler von Bern» will die 15-jährige Freiheitsstrafe, zu der ihn das Berner Obergericht verurteilt hat, nicht akzeptieren.

Der selbsternannte «Heiler», der in den Jahren 2001 bis 2005 in Bern mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit dem Aids-Virus angesteckt haben soll, zieht vor Bundesgericht. Er hat Beschwerde gegen das Urteil des Berner Obergerichts vom April dieses Jahres eingereicht.
Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, sagte auf Anfrage, das Bundesgericht habe der Staatsanwaltschaft am Mittwoch den Eingang der Beschwerde mitgeteilt. Er bestätigte damit eine Meldung der Zeitung «20 Minuten».
Wie der «Heiler» die Beschwerde begründet und welche Ziele er damit verfolgt, blieb unklar. Sein Anwalt war nicht erreichbar.
Die höchstmögliche Strafe verhängt
Der «Heiler» – ein ehemaliger Musiklehrer – war im April wegen schwerer Körperverletzung und Verbreitens menschlicher Krankheiten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Damit verschärfte das bernische Obergericht das Strafmass der ersten Instanz um mehr als zwei Jahre und verhängte die höchstmögliche Strafe.
Das Obergericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, für die deshalb das Verfahren abgeschlossen ist, wie Scheurer weiter sagte. Die Staatsanwaltschaft Bern hoffe, dass das Urteil vor Bundesgericht Bestand habe, so Scheurer.
Laut der Anklage kam es zu den Aids-Ansteckungen mehrheitlich bei Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des 55-Jährigen. Der Mann soll das HI-Virus den Opfern injiziert haben. Der «Heiler» hat die Vorwürfe stets bestritten.
SDA/fko
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