Berset provoziert mit 5-Milliarden-Plan
Der Bundesrat will zur Sanierung der AHV die Mehrwertsteuer um 1,7 Prozentpunkte anheben. Die saftige Erhöhung sei nötig, weil die Reform im Herbst gescheitert sei.

Die Neuauflage der am 24. September vom Volk verworfenen «Altersvorsorge 2020» nimmt Konturen an. Der Bundesrat präsentierte gestern die Eckwerte der AHV-Vorlage, die Vorschläge für die zweite Säule erwartet er von den Sozialpartnern. Gesetzt war wie in der gescheiterten Reform die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Gefehlt hatte aber noch das Preisschild für die neue AHV-Reform. Statt wie in der gescheiterten Reform 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer für die AHV will der Bundesrat nun 1,7 Prozentpunkte. Diese Erhöhung soll 2021 auf einen Schlag erfolgen. Dies brächte der AHV rund 5 Milliarden Franken zusätzlich pro Jahr ein, hochgerechnet auf das Jahr 2035 wären es 6,5 Milliarden Franken. Dieses Geld dient zur Finanzierung der steigenden Zahl der Rentenbezüger aufgrund der demografischen Entwicklung.
Er habe im Abstimmungskampf davor gewarnt, dass ein Scheitern der Altersvorsorge 2020 teuer zu stehen komme, sagte Sozialminister Alain Berset. Denn durch die Verzögerung gehe wertvolle Zeit verloren. Für den Bundesrat bleibe das Ziel, mit der Reform die AHV-Renten für zwölf Jahre zu sichern. Mit den Zusatzeinnahmen hätte die AHV 2033 wie heute ein Vermögen im Umfang einer Jahresausgabe.
Fast 10 Prozent Mehrwertsteuer
Doch damit nicht genug: Für die Abfederung des höheren Frauenrentenalters plant der Bundesrat nochmals bis zu 1,1 Milliarden Franken ein. Das entspricht 0,3 Mehrwertsteuerpunkten, womit sich die Erhöhung auf insgesamt maximal 2,0 Prozentpunkte beliefe. Seit dem 1. Januar beträgt der Normalsatz der Mehrwertsteuer 7,7 Prozent. Der Bundesrat kann sich aber auch vorstellen, den Ausgleich für die Frauen über Lohnabgaben zu finanzieren, was bis zu 0,13 Lohnprozente zusätzlich ausmachte.
Der Bundesrat kalkuliert also für die Ausgleichsmassnahmen fast den gleichen Betrag ein, der durch die Erhöhung des Frauenrentenalters bei der AHV eingespart wird (1,2 Milliarden). Doch für den Bundesrat ist klar, dass Frauenrentenalter 65 ohne Ausgleich im Volk keine Chance hat. Er will die Frühpensionierung für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer erleichtern und eine zusätzliche Abfederung für Geringverdiener einbauen. Beide Massnahmen sind nicht spezifisch auf Frauen beschränkt, jedoch werden diese aufgrund ihres Lohnniveaus und ihrer Arbeitspensen stärker von dieser Massnahme profitieren.
Video: Altersvorsorge 2020
Bundesrat Alain Berset im Interview: «Die nächste Reform wird teurer». Video: Tamedia/SDA
Die AHV-Reform soll 2021 in Kraft treten, ab 2022 würde das Frauenrentenalter dann jährlich um drei Monate erhöht, bis es 2025 bei 65 läge. Eine weitergehende Erhöhung des Rentenalters für Frauen und Männer ist für den Bundesrat jedoch kein Thema.
Die AHV-Reform soll 2021 in Kraft treten – ab 2022 würde das Rentenalter der Frauen dann jährlich um drei Monate erhöht.
Die Reaktionen fallen rechts der Mitte geharnischt aus. Die FDP wirft Bundesrat Berset «fahrlässiges» Vorgehen vor. «Wir werden den Eindruck nicht los, dass der Bundespräsident immer noch der verlorenen Abstimmung nachtrauert», foppt die FDP. Sie lehnt wie auch SVP und CVP die starke Steuererhöhung ab, womit absehbar ist, dass diese im Parlament keine Chance hat. SVP und FDP dürften im Einklang mit dem Arbeitgeberverband auf eine Zusatzfinanzierung von unter 1 Prozentpunkt setzen. Damit würde der Druck auf die AHV so hoch gehalten, dass etwa ab 2025 eine Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus nötig würde. Die anderen Elemente des Bundesratsvorschlags finden bei den Bürgerlichen Unterstützung, wobei die Frage des Korrektivs zur Erhöhung des Frauenrentenalters noch Diskussionen auslösen wird.
Umgekehrt ist die Lage links: Der Gewerkschaftsbund erwähnt das Ausmass der Zusatzfinanzierung positiv, hingegen lehnt er das höhere Rentenalter für Frauen apodiktisch ab. Dasselbe tun die SP-Frauen mit dem Hinweis, die Sanierung der AHV sei nicht Frauensache. Die SP hingegen lässt hier die Türe offen: Falls die Kompensation «vernünftig» und «spürbar» ausfalle, würde sie diese allenfalls mittragen. Die Gewerkschaft Travailsuisse verlangt eine reine Finanzierungsvorlage, sprich: eine nackte Steuererhöhung ohne Schritte beim Rentenalter.
Flexibilisierung ab 62
- Die unbestrittenen Massnahmen der «Altersvorsorge 2020» in der AHV hat der Bundesrat übernommen:
- Das Rentenalter soll flexibilisiert werden. Die AHV-Rente kann frühestens ab 62, spätestens ab 70 bezogen werden.
- Möglich wird künftig der Vorbezug von Teilrenten.
- Wer über 65 hinaus arbeitet, kann mit den AHV-Beiträgen seine Rente aufbessern und Beitragslücken schliessen.
- Im Unterschied zur gescheiterten Reform behält der Bundesrat aber den geltenden Freibetrag von jährlich 16'800 Franken bei. Wer also mit einem kleinen Einkommen über 65 hinaus arbeitet, muss darauf auch künftig keine AHV-Beiträge entrichten.
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