Berset will Vorbezüge drastisch beschneiden
Der Bundesrat will den Kapitalbezug der Pensionskasse einschränken. Vorbezüge für Immobilien sollen aber möglich bleiben.

Die Landesregierung hat sich im Juni des letzten Jahres für eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ausgesprochen. Damals kündigte der Bundesrat an, dass der Kapitalbezug aus der zweiten Säule «ausgeschlossen» werden soll. Ziel war es zu verhindern, dass Pensionierte ihr Pensionskassengeld verschwenden und in der Folge dem Volk finanziell zur Last fallen.
Nach heftigen Reaktionen vor allem des Hauseigentümerverbands wurde die Reform überarbeitet. Jetzt liegt der Bundesverwaltung ein Entwurf für eine Gesetzesrevision vor, der der NZZvorliegt. Gemäss den Unterlagen will Bundesrat Alain Berset (SP) an der Idee festhalten, den Kapitalbezug einzuschränken. Der Gesetzesentwurf sähe vor, die zweite Säule möglichst für die Finanzierung des Lebensabends zu reservieren, schreibt die Zürcher Tageszeitung. «Kapitalauszahlungen erhöhen das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügen und auf EL angewiesen sind», heisst es in den Unterlagen.
Zwei Optionen zur Diskussion
Berset habe auf die Kritik reagiert, er schlage nun gemäss der NZZ eine «differenzierte» Lösung vor. Beim Erwerb von Wohneigentum soll ein Kapitalbezug möglich bleiben. Die Gefahr, dass dann die Eigentümer später für die EL zur Belastung werden, sei gering. Wer seine zweite Säule in ein Haus investiere, erhalte «einen sicheren Gegenwert», steht in den 77 Seiten umfassenden Unterlagen.
Der Freiburger Vorsteher des Departements des Innern (EDI) schlägt seinen Ratskollegen zwei Optionen vor. In der ersten wäre ein Kapitalbezug ganz untersagt, in der zweiten auf 50 Prozent beschränkt. In beiden Fällen wäre nur der obligatorische Teil des PK-Guthabens betroffen. «Die Folgen eines solchen Entscheids wären substanziell: Allein im Jahr 2013 haben 34'840 Personen ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform bezogen, insgesamt 5,9 Milliarden Franken», berichtet die NZZ. Berset wolle auch den Vorbezug der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ganz verbieten.
Die EL sollen finanziell besser dastehen
Die Massnahmen sind dazu da, die EL finanziell zu entlasten. Sollte sich der Bundesrat für Bersets Maximalversion entscheiden, würden die EL im Jahr 2022 um jährlich 46 Millionen Franken besser dastehen. «Die EL sind in den letzten Jahren ein kostspieliges Sozialwerk geworden. Allein in den letzten 15 Jahren haben sich ihre Kosten für Bund und Kantone auf über 4,6 Milliarden Franken verdoppelt; die Zahl der Bezüger stieg von gut 200'000 auf über 300'000», erklärt die Zeitung.
Berset hat sich vorgenommen, bei der EL-Berechnung auch das Vermögen stärker zu berücksichtigen. Die entsprechenden Freibeträge sollen sinken – für Alleinstehende um 7000 auf 30'000 und für Ehepaare um 15'000 auf 45'000 Franken. Insgesamt soll die Reform per 2022 bei den EL 155 bis 174 Millionen Franken einsparen.
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