Berufungsprozess zum Fall Rolf Erb verschoben
Weil die Staatsanwältin aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, findet der Prozess gegen Milliardenpleitier Rolf Erb erst im September statt. Probleme mit Verjährungsfristen sind deshalb nicht zu erwarten.

Einer der grössten Konkursfälle in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte hätte Anfang April in die nächste Runde gehen sollen. Nun wird das Berufungsverfahren zum Fall Rolf Erb verschoben. Grund dafür sind gesundheitliche Probleme der fallführenden Staatsanwältin Susanne Leu. Dies teilt das Zürcher Obergericht am Freitag mit. Die Berufungsverhandlung hätte vom 8. bis 12. April dauern sollen und findet nun vom 23. bis 27. September statt.
Trotz Verschiebung kaum Probleme mit Verjährung
Doch auch wenn der Prozess verschoben wird, verursacht dies keine grösseren Probleme mit Verjährungsfristen. Nur in «einem kleineren Teilsachverhalt» stelle sich «möglicherweise» die Frage nach der Verjährung, sagten die Sprecherinnen der Staatsanwaltschaft und des Zürcher Obergerichts, Corinne Bouvard und Andrea Schmidheiny, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Um welchen Punkt der Anklage es geht, war nicht zu erfahren.
Dass das Risiko einer Verjährung nicht ganz klar ist, begründet sich durch die Revision des Strafgesetzbuchs, die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist. Sie regelt auch die Verjährungsfristen neu. Im Fall Erb entscheidet laut Bouvard das Obergericht welche Verjährungsregel gilt.
Mehrmals Verzögerungen bewirkt
Als erste Instanz hat das Bezirksgericht Winterthur Rolf Erb vor einem Jahr - am 22. März 2012 - wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das erstinstanzliche Urteil hatte nicht nur Rolf Erb angefochten. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Susanne Leu und ihr Kollege Ralph Ringger forderten eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erb und seine Verteidiger hatten bisher mehrmals für Verzögerungen im Fortgang des Verfahrens gesorgt. Das Bezirksgericht Winterthur hat dies auch gerügt.
SDA
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch