Beschuldigter Pfleger bestreitet Vorwürfe
Der 47-jährige Krankenpfleger, der sich heute vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen Schändung von Patientinnen verantworten muss, hat in der Befragung alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Der 47-jährige ehemalige Pfleger des Universitätsspitals Zürich, der sich heute vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Schändung von Patientinnen verantworten musste, hat alle Vorwürfe von sich gewiesen. Dass elf Frauen gegen ihn vor Gericht zogen, ist seiner Ansicht nach ein Resultat von Phantasien und Missverständnissen.
Er habe stets professionell gehandelt und nur pflegerische Handlungen vorgenommen, sagte der zweifache Vater in der Befragung. «Ich bin unschuldig. Weitere Angaben wollte der diplomierte Pflegefachmann nicht machen. Er verwies auf die Akten, wo ja schon alles festgehalten sei.
«Abenteuerlich und unglaubwürdig»
Gemäss Angaben der Staatsanwältin lieferte der Beschuldigte einen ganzen Katalog an Aussagen: Zuerst gab er an, dass die Klägerinnen nur Geld von ihm wollten. In einer anderen Befragung witterte er eine Verschwörung von «feministisch orientierten Unispital-Mitarbeiterinnen, die ihn, den Mann in einem Frauenberuf, hätten loswerden wollen.
Die Staatsanwältin bezeichnete diese Aussagen als «abenteuerlich und «unglaubwürdig». Die Frauen, die er in den Jahren 2008 bis 2011 in einem Aufwachraum des Unispitals belästigt habe, hätten unabhängig voneinander sehr glaubhafte Aussagen gemacht.
Brüste mit Lavendel-Geist massiert
Fast alle Betroffenen berichteten, dass der Pfleger ihre Brüste mit Lavendel-Geist massierte. Einige sagten aus, dass er zudem ihre Hand genommen und über den Kleidern an seinen Penis gedrückt habe. Mehrmals soll er Frauen auch zwischen die Beine gegriffen haben.
«Diese frisch operierten Patientinnen waren völlig wehrlos, sagte die Staatsanwältin. Sie seien zwar schon wach gewesen, aber hätten keinen Widerstand leisten können. Dies habe der Beschuldigte schamlos ausgenutzt.
Wegen mehrfacher Schändung forderte sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und ein fünf Jahre dauerndes Berufsverbot. Den Frauen soll der schweizerisch-kroatische Doppelbürger Genugtuungen von bis zu 14«000 Franken zahlen. Sie leiden noch heute unter den Übergriffen.
Sexuelle Phantasien aufgrund von Medikamenten
Der Anwalt des Beschuldigten betonte in seinem Plädoyer, dass die Frauen die pflegerischen Massnahmen seines Mandanten wohl «falsch interpretiert hätten. Mit dem Lavendel-Geist habe er sie keineswegs massiert, sondern nur erfrischt. Der Beschuldigte sei deshalb freizusprechen.
Was die anderen Berührungen betrifft, legte der Anwalt in einem langen Exkurs dar, dass diese nur «sexuelle Phantasien der Klägerinnen» gewesen seien, ausgelöst durch Propofol, ein Betäubungsmittel.
Tatsächlich gab es wegen dieses Mittels schon verschiedentlich Rechtsfälle. Ein Gutachten kam im aktuellen Fall jedoch zum Schluss, dass die Frauen sich die Vorfälle nicht einbildeten.
Kritik am Universitätsspital
Die Anwältinnen der Frauen kritisierten in ihren Plädoyers nicht nur den Pfleger, sondern auch das Verhalten des Unispitals. Offenbar war der Mann seit längerem umstritten. Verschiedentlich hätten sich Patientinnen und Angehörige über ihn beschwert, weil er die nötige Distanz vermissen liess. Passiert sei jedoch sehr lange nichts.
Eine der Klägerinnen arbeitete selber am Unispital. Als sie den Verantwortlichen von ihrem eigenen Erlebnis im Aufwachraum erzählt habe, sei sie nicht genügend ernst genommen worden. Der Pfleger bliebt weiter angestellt. Die Frau hingegen kündigte, weil sie ihm nicht mehr begegnen wollte.
Im September 2011 wurde der Mann verhaftet. Seither sitzt er in Sicherheitshaft, weil die Behörden befürchten, dass er sich in seine Heimat Kroatien absetzen könnte. Der Prozess wird morgen fortgesetzt. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.
SDA/jcu
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