Beschwerde gegen «Cash TV» gutgeheissen
«Cash TV» hatte kurz vor der Abstimmung über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes berichtet. Jetzt wurde eine Beschwerde gutgeheissen, wonach der Beitrag einseitig und unausgewogen gewesen sei.
Die Sendung «Cash TV» hat einseitig über eine Abstimmungsvorlage berichtet. Das stellt die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) des Bundes fest. Es ging um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der berufliche Vorsorge.
In der Sendung vom 7. Februar 2010 befragte der Moderator von «Cash TV» einen Befürworter der Vorlage. Es war der Leiter der Abteilung Vorsorge bei Swisscanto, welche auch Hauptsponsor von «Cash TV» ist. Der Befragte hatte vier Minuten lang Zeit, seine Argumente für einen tieferen Umwandlungssatz darzulegen.
Der Moderator unterliess es, kritische Rückfragen zu stellen, wie die UBI am Montag mitteilte. Auch vermittelte der sachliche Ton des Gesprächs den Eindruck, es handle sich bei dem Befragten um einen Sachverständigen und nicht um einen Interessenvertreter. Dieser war als «Pensionskassenexperte» vorgestellt worden.
Beschwerde von Privatperson
Das Gespräch sei auch nicht im Rahmen einer Serie von Beiträgen zum Umwandlungssatz ausgestrahlt worden, bemängelte die UBI weiter. Die Abstimmung fand einen Monat später statt: am 8. März 2010.
Sendungen, die bevorstehende Abstimmungen thematisieren, seien heikel, weil sie die Meinungsbildung beeinflussen können, hielt die UBI fest. Deshalb sei – auch von privaten Fernsehveranstaltern – eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu erwarten. Im Falle dieses Interviews habe der Sender das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt.
Die Beschwerde kam von einer Privatperson, wie es bei der UBI auf Anfrage hiess. «Cash TV» muss die UBI nun innert 30 Tagen über getroffene Verbesserungsmassnahmen unterrichten. Die Verantwortlichen der Sendung können den Entscheid aber auch beim Bundesgericht anfechten.
SDA/ske
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