Geplante Seilbahn am Zürcher SeebeckenBeschwerde von Anwohnern abgewiesen
Die im Seefeld- und Mythenquai-Quartier wohnenden Beschwerdeführer sind vom Projekt der Zürcher Kantonalbank nicht stärker betroffen als andere Personen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist auf eine Einsprache von 17 Personen gegen die geplante Seilbahn zwischen dem Mythenquai und dem Zürichhorn zu Recht nicht eingetreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die im Seefeld- und Mythenquai-Quartier wohnenden Beschwerdeführer sind vom Projekt der Zürcher Kantonalbank (ZKB) nicht stärker betroffen als andere Personen. Das ist jedoch die Voraussetzung, um eine Einsprache einreichen zu können. Dies hält das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest.
Die 17 Privatpersonen führten verschiedene Argumente zu Lärm, Verkehrszunahme, Parkplatzknappheit und weiteren Punkten ins Feld. Das Bundesverwaltungsgericht stützt jedoch die Sicht des BAV, wonach die durch das Projekt zu erwartenden diesbezüglichen Auswirkungen nicht übermässig sind.
Die ZKB plante die sogenannte ZüriBahn ursprünglich als Geschenk an die Bevölkerung anlässlich ihres 150-Jahr-Jubiläums im vergangenen Jahr. Wegen der Corona-Pandemie wurde das Projekt verschoben.
Die Seilbahn mit 18 Gondeln für je 24 Personen sollte 2000 Fahrgäste pro Stunde und Weg transportieren. Nach fünf Jahren sollte die auf 50 bis 80 Millionen Franken veranschlagte Bahn wieder abgebaut werden.
SDA
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