Betroffene können Polizeidatenbank-Einträge ergänzen
Hält die Polizei zu Personen subjektive Wertungen und Wahrnehmungen fest, können diese künftig die Einträge mit eigenen Aufzeichnungen oder mit einer Gegendarstellung ergänzen.

Einträge in der Zürcher Polizeidatenbank Polis können künftig nicht nur berichtigt, sondern von den Betroffenen auch ergänzt oder mit einer Gegendarstellung versehen werden. Darauf haben sich die Ombudsfrau und der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich mit der Stadtpolizei geeinigt.
Im Konsens mit der Stadtpolizei sei eine «praxistaugliche Klärung» gefunden worden, heisst es in einer Mitteilung zum Jahresbericht der Ombudsfrau der Stadt Zürich vom Donnerstag. Bisher konnten nur Daten berichtigt werden, deren Wahrheitsgehalt objektiv überprüfbar ist – wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Nationalität.
Eigene Aufzeichnungen und Gegendarstellungen
Wenn die Polizei zum Verhalten von Personen subjektive Wertungen und Wahrnehmungen festhält, können künftig die Betroffenen beantragen, die Einträge mit eigenen Aufzeichnungen oder mit einer Gegendarstellung zu ergänzen.
Für viele Klienten der Ombudsfrau Claudia Kaufmann sei diese Möglichkeit zur Gegendarstellung eine konkrete Hilfe, «sich den polizeilichen Aufzeichnungen nicht einseitig ausgesetzt zu fühlen», heisst es in der Mitteilung.
Keine zentrale Erfassung von Spezialregistern
Um von dem Recht Gebrauch machen zu können, sei es erforderlich, Akteneinsicht in sämtliche von der Polizei geführten Register zu erhalten. Abklärungen der Ombudsfrau hätten ergeben, dass es noch keine zentrale Erfassung der diversen Spezialregister – wie Milieuregister oder Verzeichnis des Rückführungszentrum – gebe.
Dies erschwere die Akteneinsichtnahme und mache sie intransparent und umständlich. Die Stadtpolizei hat gemäss der Ombudsfrau den Mangel erkannt und in Aussicht gestellt, bis Ende des ersten Halbjahres 2013 über die ersten Umsetzungsmassnahmen zu berichten.
Am meisten Fälle zum Sozialdepartement
76 der insgesamt 552 Beschwerden im Jahr 2012 betrafen die Stadtpolizei oder das Polizeidepartement. Zahlenmässig an der Spitze lägen nach wie vor die Fälle aus dem Sozialdepartement mit 237. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Fälle, bei denen das Kindeswohl im Verhältnis zu den Elternrechten im Zentrum stand.
Oft habe sich die Frage gestellt bei der Suche nach einem geeigneten Schulplatz, bei der Verhinderung eines übereilten Wechsels in eine Pflegefamilie, der Einschränkung des Besuchsrechts für einen Elternteil oder bei der Regelung des Sorgerechts bis hin zum Obhutsentzug.
Verfahrensdauer ein Fünftel länger
Ungewöhnlich hoch waren letztes Jahr die lang andauernden, vielschichtigen Verfahren, bei denen oft mehrere Verwaltungsstellen und Behörden involviert waren. Die Verfahrensdauer erhöhte sich dadurch gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt von 48 auf 57 Tage.
In rund 80 Prozent der Fälle kam es zu einer gänzlichen oder teilweisen Gutheissung der Beschwerde oder zu einer Vermittlungslösung.
SDA/pia
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