Betrug, Diebstahl, Belästigung: Viele Schweizer Firmen betroffen
Illegales Verhalten kann Firmen viel Geld kosten – sie setzen deshalb auf Meldestellen, um Tipps der Mitarbeiter zu erhalten.

In der Schweiz kommt bei rund einem Drittel der Firmen illegales oder unethisches Verhalten – etwa Betrug, Korruption oder sexuelle Belästigung – vor. Dies geht aus dem «Whistleblowing-Report 2019» der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur in Zusammenarbeit mit der EQS Group hervor. In Frankreich, Deutschland und Grossbritannien liegt dieser Wert jeweils leicht höher.
Grundsätzlich seien vor allem grössere Firmen von Missständen betroffen, heisst es im Report. Um dem entgegenzuwirken, setzen Unternehmen verschiedene Massnahmen ein. Zum Beispiel mit einem firmeninternen Verhaltenskodex. Zudem kann, wer im Arbeitsalltag ein illegales Vorgehen zum Beispiel seiner Kollegen beobachtet, sich in vielen Unternehmen an eine Meldestelle wenden. Mittlerweile haben laut dem Report fast 60 Prozent aller befragten Unternehmen eine solche Meldestelle.
Kleinere Firmen tun sich allerdings schwerer mit der Einführung von solchen Kanälen, wo Mitarbeiter auf Missstände hinweisen können. In der Schweiz ist dies in rund der Hälfte aller KMU möglich. In Frankreich nur gerade bei 38 Prozent.
Ungerechtfertigte Meldungen sind selten
Die Unternehmen selbst erhoffen sich durch die Meldestellen nicht nur, dass ihnen weniger finanzieller Schaden entsteht. Sondern auch, dass die Mitarbeiter die Compliance-Richtlinien besser verstehen können und grundsätzlich integres Verhalten gefördert wird. Doch auch wegen der Aussenwirkung setzen die Firmen auf Meldestellen. Sie erhoffen sich dadurch einen Boost für ihr Image.
Die Meldestellen haben denn auch regen Zulauf. Im Schnitt sind 2018 bei den untersuchten Firmen rund 50 Meldungen eingegangen. Etwa jede zweite Meldung war denn auch gehaltvoll, heisst es im Bericht.
Positiv: Meldungen, die nur dazu dienen, um andere ungerechtfertigt anzuschwärzen, sind offenbar selten. In der Schweiz sind nur gerade 5 Prozent missbräuchlich. In Deutschland fast 12 Prozent.
Anonyme Meldungen wichtig
Ein Argument, warum sich Mitarbeiter an Meldestellen wenden, ist die Anonymität. Matthias Kiener, Leiter Forensik Corporates bei der Wirtschaftsprüferin KPMG, sagt, dass ein Hinweisgebersystem die wichtigste Quelle für das Aufdecken von Missständen ist. Rund 50 Prozent aller aufgedeckten Fälle werden international über solche Stellen initiiert.
Wichtig sei dabei, dass die Hinweise anonym abgegeben werden können. Und es auch bleiben. «Die Mitarbeiter haben meist Angst davor, sich zu melden», sagt Kiener. Deshalb müsse eine entsprechende Kultur in den Firmen herrschen, damit die Meldestelle überhaupt funktioniere.
Doch die Anonymität ist nicht immer gegeben. Bei über einem Drittel aller als anonym eingegangenen Meldungen, wird später bekannt, wer ursprünglich den Tipp gegeben hat.
Positiv wirke sich das Vorhandensein einer Meldestelle auch auf das Eindämmen von finanziellen Schäden aus, heisst es im Report der HTW Chur und EQS. EQS selbst bietet selbst Lösungen für den Betrieb solcher Meldestellen an.
In der Schweiz zeigt sich, dass die aufgedeckten Schadensfälle schnell mal ins Geld gehen. Fast ein Fünftel aller Schäden lag über 100'000 Franken. In den anderen Ländern ist dieser Wert jeweils tiefer.
EU macht Druck
In Frankreich sind Unternehmen dazu verpflichtet, Möglichkeiten anzubieten, damit Missstände gemeldet werden können. Und auch die EU will, dass Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet werden, solche Kanäle anzubieten.
In der Schweiz hat der Bundesrat im vergangenen Herbst eine Präzisierung des Gesetzes vorgeschlagen. Er will klarer gestalten, wann Whistleblowing zulässig ist, und wann nicht.
Ein entsprechendes Gesetz wird allerdings seit 15 Jahren diskutiert. Bereits jetzt zeigt sich, dass der bundesrätliche Vorschlag im Parlament einen schweren Stand haben dürfte. Die Rechtskommission des Nationalrats wies den Vorschlag schon mal ab, wie SRFschrieb. Zu kompliziert sei der Vorschlag.
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