Bewerbungen bald nur noch mit Strafregisterauszug?
Wenn der Ständerat den neuen Kinderschutz genehmigt, wird ein Fall Nänikon, wo ein pädophiler Lehrer tätig war, kaum mehr möglich sein. Dies hat Folgen für viele Arbeitnehmer.

Der Ständerat entscheidet nächste Woche über neue Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und anderen schutzbedürftigen Personen. Eine der vorgesehenen Massnahmen, mit der Arbeitgeber oder Vereine die Anstellung einer pädokriminellen Person verhindern können, ist die Schaffung eines speziellen Strafregisterauszuges. Der Arbeitgeber verlangt diesen bei der Stellenausschreibung. Der Bewerber muss diesen Auszug auf eigene Kosten beim Bund beschaffen.