Bieler Gericht verurteilt Igor L. zu elf Monaten Freiheitsstrafe
Igor L., der einen Gastwirt mit einem Metall-Aschenbecher auf den Kopf schlug, ist in Biel zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Er muss aber nicht ins Gefängnis.

Die Bieler Einzelrichterin folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Verurteilt wurde der 22-jährige wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Tätlichkeit, Sachbeschädigungen und Irreführung der Rechtspflege.
Die Richterin befand am Mittwoch in Biel, es sei der 22-jährige gewesen, der mit dem schweren Aschenbecher dreingeschlagen habe, nicht sein minderjähriger Kollege. Der Angeklagte hatte dies behauptet.
Ihren Antrag auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten gestellt. Darin ist die Rede von einer Persönlichkeitsstörung und mindergradig herabgesetzter Schuldfähigkeit.
Vorbestrafter Täter
Der Vorfall in Schüpfen sorgte im vergangenen Jahr landesweit für Schlagzeilen. Er entzündete sich daran, dass der junge Mann und sein Kollege zum bestellten Bier selber mitgebrachten Schnaps trinken wollten. Kurzerhand holten sie sich selber die dafür nötigen Gläser. Deshalb schritt der Wirt ein und forderte sie auf, das Restaurant zu verlassen.
Der junge Mann galt im Dorf des legendären Bundesrats Minger seit Längerem als Tunichtgut. Viele Schüpfener fürchteten sich vor den Ausfällen des Mannes. Er hat bereits eine Strafe wegen Körperverletzung, Tätlichkeit sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte abgesessen.
Rund anderthalb Wochen nach dem Angriff auf den Wirt verfügte der zuständige Regierungsstatthalter einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug, liess den jungen Mann also mit anderen Worten in eine Institution einweisen. Seither befand er sich nicht mehr auf freiem Fuss.
Verteidigerin forderte Freispruch für Hauptvorwurf
Am Prozess in Biel forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die Verteidigerin beantragte einen Schuldspruch nur wegen Tätlichkeit und Sachbeschädigungen. Vom Hauptvorwurf der Körperverletzung sei der Angeklagte freizusprechen. Schliesslich habe sich dessen Kollege selber des Angriffs mit dem Aschenbecher bezichtigt.
Es gebe für den Kollegen keinen Grund, sich fälschlicherweise dieser Tat zu bezichtigen. Als Sanktion für den Angeklagten beantragte die Verteidigerin eine «angemessene Geldstrafe». Auf eine stationäre Massnahme sei zu verzichten - eine ambulante Therapie genüge.
SDA/pbe
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