Big Data – ohne Sinn und Gesetz
Der Nachrichtendienst des Bundes häufe unrechtmässig Daten an und erteile unvollständige Auskünfte. Der Chef des Nachrichtendienstes, Jean-Philippe Gaudin, wehrt sich.

«Der Nachrichtendienst des Bundes ist grundsätzlich von der Rechtmässigkeit seiner Datenbearbeitung überzeugt, ist aber offen für Verbesserungsvorschläge.» So reagiert der Direktor des Nachrichtendienstes (NDB), Jean-Philippe Gaudin, auf einen brisanten Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Diese überwacht die Tätigkeit des Nachrichtendienstes.
Die Stellungnahme Gaudins zeigt, dass zwischen ihm und den Geschäftsprüfern der GPDel unterschiedliche Auffassungen bestehen. Tatsächlich enthält der Jahresbericht den Vorwurf, der NDB sammle illegal Daten. Gleichzeitig kritisiert die GPDel, der NDB betreibe zwei seiner Informationssysteme am Gesetz vorbei. Beides bestreitet Gaudin.
Bei den beiden Informationssystemen handelt es sich um eine Datenablage mit Name SiLAN und um ein System zur Erfassung besonders sensitiver Daten. Dazu schreibt die GPDel: «Der Betrieb der beiden Informationssysteme erfolgt im Widerspruch zu den Vorgaben des Nachrichtendienstgesetzes.»
7,7 Millionen Artikel aus Presse und Internet
Die parlamentarischen Aufseher kritisieren sodann das nachrichtendienstliche Sammeln unzähliger Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und öffentlich jederzeit zugänglicher Internetein-träge. Der NDB sei in den meisten Fällen dafür thematisch gar nicht zuständig.
«Der Betrieb erfolgt im Widerspruch zu den Vorgaben des Nachrichtendienstgesetzes.»
Für die GPDel stelle sich dabei die Frage, weshalb der NDB «Tausende Pressemeldungen beschafft, für deren Bearbeitung offensichtlich aber niemand Zeit hat». Offenbar hat der NDB nicht weniger als 7,7 Millionen solcher Presse- und Internetartikel gesammelt. NDB-Chef Gaudin liess – so ist es dem Jahresbericht der GPDel ebenfalls zu entnehmen – kürzlich 3,3 Millionen Artikel löschen. Sie alle waren älter als zwei Jahre.
Das Gesetz verbietet es dem Nachrichtendienst, ohne weiteres Informationen zur politischen Betätigung von Personen zu sammeln. Informationen beschaffen darf der NDB nur dann, wenn jemand seine politischen Rechte ausübt, um terroristische, gewalttätige oder verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten vorzubereiten.
Unerlaubte politische Überwachung?
Gesetzlich geregelt ist auch, in welchen Fällen der NDB Organisationen überwachen darf. Von solchen Organisationen muss eine Gefahr ausgehen, und sie müssen auf einer vom Bundesrat bewilligten Beobachtungsliste stehen.
Bei Personen, zum Beispiel bei Politikern, die bei einer solchen Organisation am Rande einer Veranstaltung in Erscheinung treten, darf der Nachrichtendienst nicht automatisch auch deren übrige politische Aktivitäten überwachen. Die GPDel sagt dazu, in einer Aktennotiz an Departementsvorsteherin Viola Amherd habe der NDB betont, «dass die Daten zu betroffenen Personen durchwegs rechtmässig bearbeitet wurden».
Die GPDel aber sieht dies anders und ortet dringenden Handlungsbedarf, wie sie schreibt. Mit anderen Worten: Die GPDel ist der Meinung, der NDB habe die politische Betätigung von Personen teilweise unerlaubt überwacht.
Unvollständige Auskünfte wegen Suchmaschine
Kritisch sind die Feststellungen der GPDel auch, wenn es um das Recht auf Fichen-Einsicht geht. Dieses Recht steht jeder Person zu. Wer Einsicht in die eigenen Personendaten beim NDB verlangt, kann nicht von einer vollständigen Auskunft ausgehen. Auch dies zeigt der Bericht, denn die Geschäftsprüfer des Parlaments kommen dort zum Schluss, dass die Auskunftspraxis beim NDB mangelhaft sei. Eine angemessene Auskunftserteilung an Gesuchsteller sei nicht gewährleistet.
Ursache sei eine sogenannte Freitextsuche, die nicht alle Resultate zutage fördere. Bei der Freitextsuche auf der Suchmaschine des Nachrichtendienstes geben Mitarbeiter einzelne oder mehrere Wörter oder auch Namen ein. Die gelieferten Suchresultate seien aber ungenügend, kritisiert der Bericht. Dieser Mangel habe mit personalisierten Einstellungen der Suchmaschine zu tun. Lücken, die bei den Auskünften des NDB festgestellt worden seien, hätten aber nicht auf ein bewusstes Zurückhalten von Informationen hingedeutet, steht im Jahresbericht.
Amherd will die Empfehlungen umsetzen
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat Bundesrätin Viola Amherd 20 Massnahmen vorgeschlagen, darunter eine, wonach der Nachrichtendienst auf das Verfassen von Presseschauen verzichten soll.
Die Verteidigungsministerin hat der GPDel auch schon erklärt, sie sei bereit, die grosse Mehrheit der Empfehlungen umzusetzen. Für jene Punkte, bei denen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen NDB und GPDel bestehen, soll ein Expertenbericht der Bundesrätin Entscheidungsgrundlagen liefern.
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