Blochers Holding-Idee für die Banken taugt nichts
Die SVP will die Risiken der Banken mit einer Holdingstruktur zähmen. «Untauglich», befand das Bundesgericht vor Jahren und wies die Credit Suisse in die Schranken.

Das Pendel schlägt zurück. Jahrelang erklärten die Manager den Politikern die Welt. Jetzt sind es die Politiker, die den Wirtschaftsführern sagen, wo es lang geht. Am Samstag forderte Alt-Bundesrat Christoph Blocher eine Einschränkung der Risiken der Grossbanken UBS und Credit Suisse. Er schlug eine Holdingstruktur mit rechtlich unabhängigen Tochtergesellschaften vor. Damit will Blocher verhindern, dass die Schweiz für Geschäfte büssen muss, welche die Banken im Ausland tätigen.
Dem ehemaligen Justizminister ist offenbar entgangen, dass sich das Bundesgericht 1990 ausführlich zu Haftungsfragen von Bankkonzernen vernehmen liess. In einem Entscheid gegen die Credit Suisse kam das Gericht damals zum Schluss, dass eine «schweizerische Bank trotz rechtlicher Haftungsbeschränkung zur Befriedigung der Gläubiger der Untergesellschaft» gezwungen werden kann.
CS verlor vor Bundesgericht
Zweifellos war damals die Ausgangslage völlig anders. Heute belastet eine ernste Krise die Finanzbranche. 1990 herrschte Aufbruchstimmung. Die Schweizerische Kreditanstalt spürte den Frühling. Es zog sie in die grosse weite Welt hinaus. Die Bank war eben daran, sich die US-Investmentbank First Boston einzuverleiben.
In dieser Situation gab sich die Bank eine neue Struktur. Die Unternehmensbereiche wie die Kreditanstalt und First Boston sollten als selbstständige Gesellschaften unter ein gemeinsames Dach – die CS Holding. Die Bank erhoffte sich davon unter anderem, ihre Aktivitäten mit weniger Eigenmitteln unterlegen zu müssen.
Doch die Eidgenössische Bankenkommission sah das anders. Sie verlangte von der Credit Suisse eine konsolidierte Bilanz über die ganze Gruppe und eine entsprechend höhere Unterlegung der Risiken mit Eigenmitteln. Die CS Holding und die damalige Kreditanstalt traten dagegen vor Bundesgericht an – und verloren.
Für die heutige Diskussion interessant ist die damalige Meinung des Bundesgerichts, dass für Bankkonzerne unabhängig von der rechtlichen Situation ein faktischer Beistandszwang bestehe. Das bedeutet, dass eine Schweizer Bank auch dann für den Schaden einer Tochtergesellschaft etwa in den USA geradestehen muss, wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet ist – etwa aus «Rücksichtnahme auf den eigenen Ruf».
Konkret schrieb das Gericht, «dass ein allfälliger Zusammenbruch der CS First Boston einen Vertrauensschwund für die Schweizerische Kreditanstalt zur Folge hätte, den sie mit allen Mitteln abzuwenden trachten müsste, was mit finanziellem Beistand an die Schwestergesellschaft zu geschehen hätte».
Bankkonzerne würden stärker als Industrie- oder Handelsgruppen als wirtschaftliche Einheit wahrgenommen, argumentierte das Bundesgericht. Deshalb stützte es die wirtschaftliche statt der formalrechtlichen Betrachtungsweise der Bankenkommission.
Folgerichtig argumentieren die Bankenaufseher heute, dass mit einer Holdingstruktur, wie sie Blocher vorschlägt, der faktische Beistandszwang innerhalb der wirtschaftlichen Einheit der Bankengruppe nicht wegzubringen sei.
Banken ticken anders als die SVP
Die beiden Grossbanken wollen sich zum Vorstoss der SVP nicht äussern. Es ist aber offensichtlich, dass der Vorschlag Blochers in krassem Widerspruch steht zur Realität der beiden Banken mit ihrem global vernetzten Geschäft. Er steht auch den regulatorischen Bestrebungen entgegen, nationale durch internationale Vorgaben zu ersetzen.
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