BLS lässt sich nicht mit zwei Linien abspeisen
Im Streit um den Fernverkehr mit den SBB hält die BLS an ihrem Gesuch für fünf Linien fest. Ob sie auch nur die zwei Linien übernehmen würde, welche ihr das Bundesamt für Verkehr zuteilen will, lässt die BLS offen.

Im Fernverkehr haben sich die Kontrahenten nicht angenähert. Die SBB wollen ihr Monopol mit einer Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht verteidigen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) möchte der BLS nur die beiden Regioexpresslinien Bern–Biel und Bern–Burgdorf–Olten zuteilen.
Und nun beharrt die BLS auf ihrem Gesuch für fünf Linien. Das könnte auf einen längeren Rechtsstreit hinauslaufen.
Die BLS begrüsst zwar in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Konzessionsverfügung die Stossrichtung des Bundesamts für Verkehr. Damit meint sie das Ziel der Behörde, dass mehrere Bahnen den Fernverkehr bedienen sollen.
Gleichzeitig hält die BLS aber an ihrem im vergangenen September eingereichten Gesuch für zwei Intercity- und drei Regioexpress-Linien rund um den Knoten Bern fest: «Nur als Paket kann die BLS die fünf Linien wirtschaftlich betreiben und die Einnahmen zugunsten der Fahrgäste und der öffentlichen Hand einsetzen», schreibt das Berner Bahnunternehmen.
Zwei Verspätungen
Damit hält die BLS am Gesuch für die beiden Intercity-Strecken Basel–Interlaken und Basel–Brig fest, obwohl die dafür nötigen, 200 Stundenkilometer schnellen Doppelstockzüge nicht so rasch gekauft werden können wie erhofft.
Die Rollmaterialhersteller seien zu stark ausgelastet, hatten BLS-Chef Bernard Guillelmon und Verwaltungsratspräsident Rudolf Stämpfli im April nach vertieften Abklärungen eingeräumt. Statt ab 2022 respektive 2023 möchten sie daher je zwei Jahre später auf den beiden Intercity-Strecken starten.
Auch bei der Regioexpress-Linie Bern–Neuenburg–Le Locle sind die Berner vom ursprünglichen Zeitplan abgerückt. Erst im Jahr 2032 statt 2023 könnten hier die Züge halbstündlich verkehren, weil sich Infrastrukturausbauten rund um Bern – insbesondere die Entflechtung in Holligen – verzögern.
Für das Bundesamt für Verkehr wiegen diese Verspätungen bei Rollmaterial und Infrastrukturen schwer. Daher möchte es der BLS nur die Regioexpress-Linien von Bern nach Biel und Olten zuteilen. Doch der BLS reicht das nicht.
Diese beiden Linien seien für sich allein genommen zu wenig ertragsstark, um die Kosten für die vorgesehene Serviceleistung zu decken. Die BLS plant unter anderem, im Gegensatz zu den SBB, nicht nur auf den Intercity-Zügen, sondern auch auf allen drei Regioexpress-Linien Reisebegleiter einzusetzen.
Beschwerden absehbar
Ob die BLS die Konzession für bloss die beiden Strecken von Bern nach Biel und Olten annehmen würde, lässt das Unternehmen offen. Sie will auf Basis der definitiven Konzessionsverfügung des Bundesamtes für Verkehr über ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Das BAV hat die Konzessionsvergabe für Mitte Juni angekündigt.
Ob die BLS die zwei Konzessionen einfach ausschlagen könnte, ist umstritten. Die Bahngesellschaft glaubt ja, denn sie habe ein anderes Gesuch gestellt. Beim BAV heisst es dazu, das Amt werde mittels Verfügung entscheiden. Falls ein Gesuchsteller mit dem Entscheid nicht einverstanden sei, könne er diesen mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die SBB wollen Beschwerde einlegen, wenn sie Linien abgeben müsste. Vielleicht belässt es das BAV selber für weitere zehn Jahre beim Monopol. Denn der Preisüberwacher sieht in der geplanten Marktöffnung zu wenig Effizienzgewinne.
Dafür drohten den Kunden Preiserhöhungen, weil die SBB höhere Trassenpreise bezahlen und die BLS entlastet werden solle. Die BLS verteidigt diese Ungleichbehandlung: Denn sie müsse Investitionen am Kapitalmarkt zu höheren Zinskosten finanzieren, während die SBB Bundesdarlehen ziehen könnten.
Auf die Billettpreise habe die Konzessionsvergabe keinen Einfluss, beteuert die BLS. Denn die Preisgestaltung sei nicht Sache der einzelnen Transportunternehmen, sondern werde von der Branche für das Schweizer ÖV-Netz einheitlich definiert.
Vergabeprozess ändern
Zudem ist auch für Preisüberwacher Stefan Meierhans längerfristig eine Marktöffnung zu prüfen. Sofern damit die gesamten Systemkosten sinken.
Die BLS pocht für besseren Wettbewerb auf Korrekturen im Prozess der Konzessionsvergabe. Neueinsteiger brauchten mindestens fünf Jahre Vorlaufzeit, um die nötigen Züge nach Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts auszuschreiben und in Betrieb zu nehmen. Bislang sind die Fristen aber viel kürzer. Bis drei Monate vor Konzessionsbeginn können Gesuche gestellt werden.
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