Bluttat von Gossau war kein Mord
Der 55-jährige Mann, der vor drei Jahren in St. Gallen zwei Frauen umbrachte, ist wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Damit muss er eine 15-jährige Gefängnisstrafe absitzen.
Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Bluttat eines 55-jährigen Manns an zwei Frauen 2005 in Gossau nicht als Mord qualifiziert. Es revidierte ein Urteil des Kreisgerichts. Die Freiheitsstrafe von 18 Jahren wurde mit dem neuen Urteil um drei Jahre reduziert.
Das Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau hatte den aus Serbien stammenden Schweizer im Sommer 2007 wegen mehrfachen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Von einer Verwahrung, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Kreisgericht ab; es verordnete stattdessen eine Psychotherapie.
Freundin und Kollegin erschossen
Gegen dies Urteil appellierte der Mann. Die Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht fand am Montag statt. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Mords und eine Verurteilung seines Mandanten wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Bei der Qualikation der Tat folgte das Kantonsgericht dem Antrag der Verteidigung. Das Strafmass reduzierte es aber nur relativ gering. Der Mann hatte am 12. Oktober 2005 in seiner Wohnung in Gossau seine um 28 Jahre jüngere Ex-Freundin und deren 20-jährige Kollegin mit einem Revolver erschossen. Danach stellte er sich.
SDA/vin
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