Börse freut überraschend tiefe Busse für die UBS
Die Grossbank und die US-Behörden haben sich im Devisen-Fall geeinigt. Eine Kröte schlucken muss die UBS im Libor-Fall – nachträglich.

Die UBS zahlt in Sachen Devisenmanipulation eine Strafe von 342 Millionen Dollar, wird im Gegenzug aber nicht eingeklagt. Die Busse erscheint überraschend tief, waren Kenner im Vorfeld der Einigung von Beträgen von bis zu einer Milliarde Dollar ausgegangen.
Die Anleger zeigten sich am Mittwochmorgen erleichtert über die Einigung der UBS mit den US-Behörden im Fall von Devisenmarkt- und Referenzzinsmanipulationen. Der Wert der UBS-Aktien legte bis 9.30 Uhr um fast 3 Prozent zu.
Blaues Auge
Die UBS habe den branchenweiten Devisenfall zu deutlich besser als erwarteten Konditionen gelöst, heisst es beispielsweise bei der Bank Vontobel dazu. Die UBS komme mit einem blauen Auge davon, kommentierte auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB).
«Die Bussenhöhe ist tiefer als erwartet und vollständig durch Rückstellungen gedeckt. Zudem ist die Unsicherheit bezüglich des potenziell teuersten Rechtsfalles vom Tisch», schrieben die Analysten der ZKB. Die negativen Effekte aufgrund des angekratzten Rufes seien begrenzt.
Wirkt sich Schuldbekenntnis negativ aus?
Inwiefern das Schuldbekenntnis im wieder aufgerollten Libor-Fall negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben wird, sei im Moment noch eher schwierig absehbar. Die Experten geben sich in ihren ersten Einschätzungen aber auch hier zuversichtlich, dass dies keinen grossen Einfluss auf die zukünftigen Gewinne der UBS haben wird.
Gemäss Mitteilung vom Mittwoch erhält die UBS auch eine bedingte Immunität für eine weitere Strafverfolgung. Gleichzeitig hat das US-Justizdepartement allerdings die Vereinbarung, welche die UBS vor einer Strafverfolgung wegen der Manipulation des Referenzzinssatzes Libor schützt, widerrufen. Dies erfordere einerseits ein Schuldbekenntnis der UBS, anderseits eine Zahlung von weiteren 203 Millionen Dollar, teilte die UBS mit.
Die Einigung bezüglich der Manipulation der Devisenmärkte betrifft auch Untersuchungen, welche die Behörden wegen bestimmter an Fremdwährungskurse gebundener strukturierter Produkte und wegen der Edelmetallgeschäfte der UBS durchgeführt hatten. Auch in diesen Punkten werde gegen die Bank keine Klage erhoben, hiess es in der Medienmitteilung.
Die Immunität, welche der UBS für weitere Strafverfolgung zugestanden wurde, reflektiere die Tatsache, dass die UBS als erste Bank das US-Justizdepartement über ein potenzielles Fehlverhalten informiert und mit diesem und anderen Behörden umfassend kooperiert habe, hält die UBS weiter fest.
«Das sind geile Hunde»
Bereits bei einer früheren Einigung mit europäischen Behörden und der Finma hatte die Schweizer Aufsicht Chat-Protokolle von Devisenhändlern veröffentlicht. Die Finma stellte bei ihrer Untersuchung unter anderem fest, dass in der UBS das in der Schweiz verbotene Frontrunning mehrfach praktiziert wurde.
Von Frontrunning («Vorauslaufen») spricht man, wenn Börsenhändler oder Analysten ihr Insiderwissen zum Nachteil der Kunden ausnutzen. Also wenn etwa ein Händler Kundenaufträge erst ausführt, nachdem er selbst Wertpapiere oder Devisen auf eigene Rechnung gekauft oder verkauft hat.
«Untolerierbar häufig»
Die Finma schrieb in ihrem Bericht, dass sich die UBS bzw. mehrere ihrer Mitarbeiter am Standort Zürich «wiederholt und untolerierbar häufig» entgegen den Interessen der Kunden verhalten hätten, und nennt als Beispiel unter anderem Frontrunning. Zur Veranschaulichung veröffentlicht sie Auszüge aus Gruppenchats, in denen die Händler mit den verbotenen Praktiken prahlten.
«Ich habe Frontrunning bei jedem einzelnen Angebot im Doller-Yen-Kurs und im Euro-Yen-Kurs betrieben», schreibt etwa ein UBS-Händler. Ein anderer brüstet sich damit, dass er «150'000 gewonnen» habe mit einem Frontrunning-Geschäft; von welcher Währung er spricht, bleibt unklar.
«Thanks very much my friend [...], du chasch das frontrunne wie d wotsch, up to you», meint ein weiterer UBS-Händler im Chat.
In einigen Chat-Beiträgen drückt die Angst davor durch, entdeckt zu werden. Im Mai 2011 mahnt ein UBS-Händler seinen Kollegen: «Das ding ist wir dürfen nicht mehr front runnen, compliance sitzt uns am arsch.»
Doch da ist sie wieder, die schiere Entzückung über die eigenen Gewinne. Ein UBS-Händler schreibt seinem Arbeitskollegen etwa: «Das sind geile hunde da am pm desk. krank ist das was die da treiben haha.» Der Angesprochene antwortet: «1,1 millionen up auf den tag, schön.» Der Erste: «Hohohoho.»
Ein anderer UBS-Händler findet sein eigenes Treiben so beeindruckend, dass er im Chat schreibt: «Nennt mich eine Legende!! Front-Run-Legende.»
Nicht die erste Busse
Die Strafzahlung von 342 Millionen Dollar wegen der unkorrekten Geschäftspraxis im Fremdwährungsgeschäft ist nicht die erste Busse, die sich die UBS wegen der Manipulation von Wechselkursen einfängt. Im November 2014 musste sie bereits 774 Millionen Franken an die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, die britische Aufsichtsbehörde FCA und die US-Behörde CFTC bezahlen.
Gebüsst wurden neben der UBS damals auch die Grossbanken Royal Bank of Scotland (RBS), HSBC, JP Morgan und Citigroup. Insgesamt mussten die Banken 4,3 Milliarden Franken hinblättern. Gegen die gleichen Banken haben in den letzten Monaten auch die US-Behörden ermittelt.
Zudem laufen weitere Untersuchungen anderer Behörden weiter. Man kooperiere weiterhin bei den laufenden Untersuchungen dieser Behörden in der branchenweiten Angelegenheit, die auch Einzelpersonen betreffe, hiess es dazu von Seiten der UBS.
5 Billionen Dollar täglich
Berichte über mögliche Manipulation der Devisenmärkte und insbesondere darin wichtiger Referenzkurse hatten 2013 die Aufsichtsbehörden von verschiedenen Ländern auf den Plan gerufen.
Die Auswirkungen von Manipulationen auf dem Devisenmarkt können markant sein. So werden pro Tag Währungen im Wert von mehr als 5 Billionen Dollar gehandelt. Die Referenzkurse dienen Unternehmen und Profi-Anlegern wie Investmentfonds dabei als Basis für ihre Währungsgeschäfte.
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