Börsenaufsicht rügt Bank Coop
Die Bank hat gegen die Börsenvorschriften verstossen – unter anderem bei der Publikation ihres Geschäftsberichts. Sie hat es unterlassen, über kursrelevante Zahlen zu informieren.

Die Börsenaufsicht Six Exchange Regulation tadelte die Bank Coop wegen Verletzung der Ad-hoc-Publizität bei der Publikation des Geschäftsberichts 2008.
Zudem habe die Bank, welche zur Basler Kantonalbank gehört, im Geschäftsbericht die Offenlegungsvorschriften der Corporate- Governance-Richtlinien verletzt, teilte die Börsenaufsicht mit.
Wichtige Informationen unterschlagen
Konkret wies die Bank Coop in einer Mitteilung im Januar 2009 zum Geschäftsjahr 2008 keine Zahlen zur Entwicklung des Nettoneugeldes aus. Da diese jedoch kursrelevant seien, müssten Unternehmen darüber informieren.
Auch habe die Bank im Geschäftsbericht nicht ausreichend offengelegt, von welchen Kriterien die Höhe der leistungsabhängigen Vergütungskomponenten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abhing.
SDA/miw
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