Börsenaufsicht spricht Verweis gegen Credit Suisse aus
Die Credit Suisse hat Aktientransaktionen ihres Managements 18 Tage zu spät gemeldet. Die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat deshalb einen Verweis ausgesprochen.

Die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat gegen die Credit Suisse (CS) wegen einer Verletzung der Pflichten zur Offenlegung von Aktientransaktionen ihres Managements einen Verweis ausgesprochen. Die Verletzung betrifft eine Transaktion über 1400 Namenaktien, die 18 Börsentage zu spät gemeldet wurde.
Ein nichtexekutives Verwaltungsratsmitglied habe den Auftrag erteilt, die betreffenden Aktien aus seinem Depot zu veräussern. Das Depot dieser Person sei von einer Stelle innerhalb der CS administriert.
CS hatte Kenntnis der Transaktion
Weil diese Stelle auch den Verkauf der Aktien veranlasste, habe die CS bereits zum Zeitpunkt der Abwicklung dieses Geschäfts Kenntnis von der meldepflichtigen Management-Transaktion gehabt. Trotzdem sei der Verkauf verspätet – sprich nicht innert dreier Tage – gemeldet worden, schreibt die Aufsichtsbehörde der Börsenbetreiberin SIX.
Die CS hat laut der Medienmitteilung ihrerseits erklärt, das Verwaltungsratsmitglied habe sich nicht an die intern vorgeschriebenen Abläufe zur Meldung von Management-Transaktionen gehalten. Deshalb sei die Transaktion verspätet gemeldet worden. Die SIX Exchange Regulation folgte dieser Argumentation aber nicht und sprach einen Verweis aus.
SDA/kle
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