Boni: CVP bringt neue Forderung ins Spiel
Sämtliche Vergütungen über drei Millionen Franken sollen rechtlich als Gewinnverteilung behandelt werden - so wie heute die sogenannten Tantiemen.

Die Vorschläge zur Zähmung der Grossbanken mehren sich. Am Dienstag hat die CVP die Palette um einen Vorschlag erweitert: Sie sieht einen neuen Weg, Boni von über drei Millionen Franken für Unternehmen unattraktiv zu machen.
Nach dem Willen der CVP sollen sämtliche Vergütungen über drei Millionen rechtlich als Gewinnverteilung behandelt werden - so wie heute die sogenannten Tantiemen. Dies hätte zur Folge, dass Unternehmen Boni über drei Millionen nicht mehr steuerlich abziehen könnten, sagte CVP-Finanzspezialist Pirmin Bischof (SO) vor den Medien in Bern.
Übervergütungen könnten so nur noch beschlossen werden, wenn ein Unternehmen vorweg die nötigen Reserven gebildet hätte. Zudem müssten Boni rückerstattet werden, wenn sie nicht nach diesen Regeln ausgeschüttet worden seien.
Gleiches Ziel, anderer Weg
Der Vorschlag gleicht jenem von SP-Ständerätin Anita Fetz. Auch sie möchte erreichen, dass Unternehmen Vergütungen über einer bestimmten Grenze nicht von den Steuern abziehen können. Fetz möchte dies aber mit einer neuen Regelung erreichen, wonach solche Vergütungen nur teilweise als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten.
Kritiker monieren, diese Sonderregelung würde der Steuersystematik widersprechen. Wohl vor diesem Hintergrund hat sich die CVP einen anderen Weg ausgedacht. Die Tantiemen-Regelung sei im Obligationenrecht bereits vorgesehen, sagte Bischof. Sie müsste lediglich angepasst werden.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Obergrenze. Fetz schlägt 1,5 Millionen vor, die CVP 3 Millionen. Die Zahl sei ein Stück weit willkürlich gewählt, räumte Bischof ein. «Wir könnten darüber wohl lange diskutieren», gab Parteipräsident Christophe Darbellay zu bedenken.
Eigenmittel erhöhen
Die CVP hat am Dienstag auch Stellung bezogen zur «Too big to fail»-Problematik. Sie spricht sich - wie die Expertenkommission des Bundesrates - für strengere Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen aus.
Anders als die Expertenkommission nennt die CVP jedoch bereits Zahlen: Sie fordert Eigenmittel in der Höhe zwischen 5 und 10 Prozent. 10 Prozent fordert auch der Gewerkschaftsbund.
Ebenfalls im Einklang mit der Expertenkommission fordert die CVP, dass systemrelevante Teile von Banken isoliert werden, damit der Staat im Zweifelsfall nur diese retten muss. Im Vordergrund stehen der Zahlungsverkehr und das Kreditwesen.
Bankensteuer prüfen
Im Unterschied zur Expertenkommission fordert die CVP darüber hinaus, dass auch die Schweiz die Einführung einer Bankensteuer prüft, als Abgeltung der impliziten Staatsgarantie.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte sich am Wochenende gegen diese Massnahme ausgesprochen, die derzeit in verschiedenen Staaten diskutiert wird. Dafür hatte er Kritik geerntet.
Auch die CVP war von Merz' Auftritt nicht begeistert. «Wir teilen seine Auffassung nicht», sagte Bischof. Wenn andere eine solche Abgabe einführten, müsse die Schweiz mitziehen.
Bedingungen zu Amtshilfeabkommen
Was das UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA angeht, will die CVP- Fraktion am 21. Mai ihre Haltung festlegen. «Die Meinungen sind noch nicht definitiv gebildet», sagte Fraktionschef Urs Schwaller (FR). «Auch in unserer Fraktion gibt es kritische und ablehnende Stimmen.»
Die Parteileitung spricht sich für eine Genehmigung des Abkommens aus, stellt aber Bedingungen. Zum einen verlangt sie, dass die UBS die mit der Abwicklung des Amtshilfegesuchs der USA verbundenen Kosten von rund 40 Millionen vollumfänglich übernimmt. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage bereits angekündigt.
Zum anderen fordert die CVP, dass die UBS die von der Nationalbank grantierten Schulden von derzeit rund 23 Milliarden Franken übernimmt, sobald sich das Unternehmen wieder in stabiler Lage befindet. Spätestens soll dies bis Ende 2010 der Fall sein.
Verbindliche Absichtserklärung
«In diesem Punkt ist unsere Bedingung eine klare, verbindliche Absichtserklärung von Seiten der UBS», sagte Darbellay. Weitergehende, von anderen Parteien vorgebrachte direkte Verknüpfungen mit dem Abkommen seien dagegen unangebracht.
Weitergehende Bedingungen stellt die SP: Sie will dem Abkommen nur zustimmen, wenn der Bundesrat dem Parlament gleichzeitig eine Vorlage zur Zähmung der Grossbanken vorlegt. Mit Absichtserklärungen will sie sich nicht zufrieden geben.
Ob der Bundesrat zumindest teilweise auf die Forderungen eingeht, könnte sich am (morgigen) Mittwoch zeigen. Es wird erwartet, dass er über den Zwischenbericht seiner Expertenkommission zur «Too big to fail»-Problematik diskutiert und allenfalls Beschlüsse fasst.
SDA/sam
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