Breite Unterstützung für Tierschutzanwalt-Initiative
Politiker verschiedener Couleur haben am Dienstag in Bern die Trommel für die Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer Tierschutzes (STS) gerührt.
Die vom Bundesrat abgelehnte Initiative kommt am Donnerstag vor die Nationalratskommission. Die Ende Juli 2007 mit fast 145'000 Unterschriften eingereichte Initiative verlangt, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei und andern Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt. Dabei sollen die Kantone einzeln oder gemeinsam einen Tierschutzanwalt bestimmen.
Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats berät die Initiative «gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» an diesem Donnerstag. An einer Medienkonferenz des STS am Dienstag in Bern machten sich Politiker aus verschiedenen Lagern dafür stark.
Die Aargauer SP-Nationalrätin Pascale Bruderer (AG) sagte, wenn man die Rechte der Tiere durchsetzen wolle, brauche es den Tierschutzanwalt. Ausserdem könne er verhindern, dass tierquälerische Bauern zu Unrecht weiter Direktzahlungen erhielten.
Gesetz soll Zähne zeigen
Tierquälereien schadeten dem Ruf der Bauern, sagte der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander Baumann. Der Tierschutzanwalt sei das beste Instrument, um wirkungsvoll gegen Verstösse vorzugehen. Endlich solle das Tierschutzgesetz Zähne erhalten, sagte die grünliberale Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser.
Im Jahr 2006 habe es in der ganzen Schweiz 572 Strafverfahren in Tierschutzangelegenheiten gegeben, jedes dritte davon im Kanton Zürich. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Solothurn, Tessin, Uri und Wallis habe es 2006 keinen Fall gegeben.
Dies bedeute sicherlich nicht, dass es in diesen Kantonen keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gab. Es sei naheliegender, dass diese ungleiche Verteilung auf einen mangelnden Vollzug hinweise, sagte Moser.
Bisher nur in Zürich
Zürich ist bisher der einzige Kanton, der die Institution des Tierschutzanwaltes schon 1991 eingeführt hat. Seit einem Jahr hat Rechtsanwalt Antoine Goetschel das Mandat inne. Die Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden sei gut, und seine unabhängige Stellung werde von den Tierfreunden geschätzt, sagte Goetschel am Dienstag.
Der Bundesrat möchte, dass den Kantonen der Entscheid über die Einführung eines Tierschutzanwalts freigestellt bleibt. Für den Zürcher EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher heisst dies, dass genau solche Kantone, in denen ein unabhängiger Tierschutzanwalt ganz besonders nötig wäre, nichts in dieser Richtung unternehmen würden.
SDA/sam
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