Briefkästen sollen bleiben, wo sie sind
Tausende Hausbesitzer müssen ihre Briefkästen zwangsversetzen – zu ihrem grossen Ärger. Der Walliser Nationalrat Thomas Egger hat genug.

Es ist kein neues Ärgernis, im Gegenteil. Seit 2012 kann die Post verlangen, dass die Briefkästen vom Hauseingang an die Grundstücksgrenze verlegt werden. Seither fordert das Unternehmen Tausende von Hausbesitzern auf, ihre Briefkästen zu verlegen. Die Post sieht in der Verlegung der Briefkästen eine Zeitersparnis für ihre Briefträger.
Der Walliser Nationalrat Thomas Egger (CVP) fordert den Bundesrat nun jedoch auf, die Postverordnung zu ändern. Die Regelung soll nur für Neubauten gelten. «Ich finde, die Post sollte pragmatisch handeln und daran denken, was sie mit diesem Vorgehen bei ihren Kunden auslöst», sagt Egger. Er selber sei zwar nicht betroffen, aber im Wallis seien die Bewohner halber Dörfer von der Post ermahnt worden, ihre teilweise jahrzehntealten Briefkästen zu verlegen. Ein ähnlicher Fall ist aus dem luzernischen Schötz bekannt, wo 2016 gleichzeitig 140 Haushalte abgemahnt wurden und sich danach sogar der Gemeinderat mit dem Problem befasste, dies mitten im Abstimmungskampf um die Service-public-Initiative, die den Verzicht auf Gewinn bei den Bundesbetrieben und tiefere Löhne bei deren Chefs forderte.
«Ungutes Bauchgefühl»
Egger kontaktierte darauf seinen Parteikollegen, den ehemaligen Ständerat und jetzigen Postpräsidenten Urs Schwaller. Doch der habe nur darauf verwiesen, dass die Post die Vorgaben in der Postverordnung umsetzen müsse. Für ihn sei diese Haltung eine Enttäuschung gewesen, erzählt Egger. Der Post fehle es offenbar an der nötigen politischen Sensibilität. «Bei der Bevölkerung entsteht ein ungutes Bauchgefühl gegenüber der Post und dem gesamten Service public», sagt Egger. Wenn die Post sich stur auf die Postverordnung berufe, dann müsse diese halt geändert werden.
Eggers Vorstoss fordert eine Besitzstandsgarantie für die Briefkästen von Gebäuden, die vor 2012 gebaut wurden. Das Anliegen wird von zehn Nationalräten aus SP bis SVP unterstützt. Der Bundesrat muss bis zur Frühjahrssession im März dazu Stellung nehmen. 2016 richtete Bundesrätin Doris Leuthard auf eine Frage von Nationalrat Franz Ruppen (SVP, VS) aus, dass sie die «gegenwärtige Regelung als ausgewogen und verhältnismässig» betrachte.
Die Post nehme Eggers Motion zur Kenntnis und warte den politischen Prozess ab, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. «Danach werden wir prüfen, ob und welche Auswirkungen der Entscheid hat.» Solange halte man sich an geltendes Recht.
Heute sieht die Postverordnung eine Ausnahme nur für Mehrfamilien- und Geschäftshäuser und denkmalgeschützte Gebäude vor oder wenn eine Verlegung zu «unzumutbaren Härten» aus gesundheitlichen Gründen führen würde, zum Beispiel bei Menschen mit einer Behinderung. In allen anderen Fällen darf die Post hart bleiben und einen neuen Standort verlangen. Wird der Briefkasten nicht verlegt, kann sie sogar die Zustellung ganz verweigern. Der Betroffene muss dann seine Post in der nächsten Poststelle abholen. Bei der Schlichtungsstelle Postcom, an die sich Postkunden wenden können, sind zurzeit ein Dutzend Fälle hängig.
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