Bund nimmt Zimmer-Teilet unter die Lupe
Mit dem Reisedienst Airbnb kann jede Privatperson zum Hotelier werden. Ganz zum Ärger der Reisebranche. Der Bund prüft nun, ob er rechtlich gegen das Internetportal aus den USA vorgehen soll.
Das Bundesamt für Wohnungswesen will prüfen, ob es für den erfolgreichen Online-Reisedienst Airbnb eine Gesetzesrevision braucht, wie die Zeitung «Schweiz am Sonntag» berichtet.
«Bei Anbietern wie Airbnb stellen sich rechtlich sehr viele Fragen», sagt Cipriano Alvarez, Leiter des Bereichs Recht beim Bundesamt für Wohnungswesen. «Das Ganze ist nicht problemlos. Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und werden prüfen, ob ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, sei es im Mietrecht oder in der Mietverordnung.» Alvarez verweist auf andere Länder wie Frankreich und England, die wegen Airbnb bereits rechtliche Anpassungen in die Wege geleitet haben.
Preise können selbst festgelegt werden
Auf Airbnb kann jedermann seine Wohnung für Reisende zur Verfügung stellen und einen beliebigen Preis verlangen. Dieser Zusatzverdienst privater Gastgeber ist den Hoteliers ein Dorn im Auge. «Wir müssen dieses Thema auf nationaler Ebene angehen», sagt Thomas Allemann, Geschäftsleitungsmitglied von Hotelleriesuisse, in der «Schweiz am Sonntag».
Diese Woche hat der Verband ein Schreiben an zehn Behörden und Verbände versandt, mit dem Ziel, einen runden Tisch einzuberufen. Angeschrieben wurden die kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, die kantonale Finanzdirektorenkonferenz, die eidgenössische Steuerverwaltung, der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, der Hauseigentümerverband, der Städteverband und der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft. «Wir fordern gleich lange Spiesse», sagt Allemann in der «Schweiz am Sonntag».
Firmen wie Airbnb würden in einem Graubereich arbeiten. Im Gegensatz zu Hotels fallen für Airbnb-Mitglieder keine behördlichen Auflagen, Taxen und Gebühren an, welche die Rechnung der echten Hotelbetriebe belasten. Laut einer neuen Analyse der Tourismusberatungsfirma Kohl & Partner generiert Airbnb alleine in Zürich pro Jahr 80'000 Übernachtungen und 8 Millionen Franken Umsatz.
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